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Als Träger der überörtlichen Sozialhilfe ist der Bezirk Unterfranken für alle Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig.

Für die übrigen Leistungen beschränkt sich die Zuständigkeit auf die Hilfen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen erbracht werden.

Die kreisfreien Städte und Landkreise in Unterfranken sind als örtlicher Sozialhilfeträger für alle weiteren ambulant zu gewährenden Leistungen zuständig.

Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen (zum Beispiel Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherungsträger, Arbeitsämter, Ämter für Versorgung und Familienförderung, Landwirtschaftliche Sozialversicherung) erhält.

 


Der Bezirk berät, hilft und fördert.


 

Eine Kurzbeschreibung der einzelnen Hilfearten finden Sie in der Übersichtsliste, die auf der rechten Seite eingeblendet ist.

Sozialhilfe
Behindertenbeauftragte für den Bezirk Unterfranken
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Hilfe zum Lebensunterhalt in Altenheimen
Eingliederungshilfe in teil-/vollstationären Einrichtungen
Tagesstätten für hör-, sprach- oder sehbehinderte Kinder
Hilfe bei Krankheit und vorbeugende Gesundheitshilfe
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Hilfe für Suchtkranke
Stationäre und teilstationäre Hilfe für psychisch kranke Menschen
Ambulant Betreutes Wohnen
Hilfe für Deutsche im Ausland
Körperersatzstücke, orthopädische oder andere Hilfsmittel; behindertengerechte Wohnungsum- und neubauten
Psychiatriekoordination
Psychosoziale Beratungsstellen
Sozialpsychiatrische Dienste
Sozialplanung
Soziale Fachdienste
Referat Pflegesatzwesen
Investitionsförderung
Offene Behindertenarbeit
Blindenhilfe
Betreutes Wohnen in Familien
Persönliches Budget