Ambulant Betreutes Wohnen für seelisch Behinderte und Ambulant Unterstütztes Wohnen für geistig und körperlich Behinderte

 

Zuständigkeit und Personenkreis

Der Bezirk Unterfranken ist für die Eingliederungshilfe an wesentlich behinderte Menschen und von einer solchen Behinderung bedrohte Personen, die durch ambulante Betreuung erbracht wird, zuständig (Betreutes Wohnen).

Die Hilfe richtet sich an behinderte Menschen, die in ihrem Wohn- und Lebensumfeld vorübergehend oder auch dauerhaft der Unterstützung und Hilfestellung durch aufsuchende Fachkräfte bedürfen.
Dies ist fachärztlich entsprechend festzustellen.
 

Zielsetzung der Hilfe

Ziel des Betreuten Wohnens ist es, den betroffenen Menschen trotz der Behinderung eine möglichst gemeindenahe und von einem hohen Grad an Selbständigkeit gekennzeichnete Lebensführung zu ermöglichen.

Mit dem Betreuten Wohnen können weitere ambulante und teilstationäre Betreuungsleistungen, wie zum Beispiel der Besuch eines Tageszentrums oder einer Werkstatt für behinderte Menschen, kombiniert werden.

Derzeit gibt es in Unterfranken circa 600 betreute Wohnplätze.

Wenn Sie aktuell einen Platz im betreuten Wohnen für psychisch Behinderte suchen, dann können Sie sich in unserer Platzbörse über die freien Plätze informieren. Für geistig oder körperlich behinderte Menschen wird ambulant unterstütztes Wohnen von verschiedenen Anbietern ermöglicht.


Umfang der Hilfe
Die Betreuung der Bewohner erfolgt je nach Bedarf im Rahmen von Betreuungsschlüsseln und wird insbesondere durch Fachkräfte aus dem Bereich der Soziapädagogik, Krankenpflege, Erziehung oder durch sonstiges Personal mit entsprechender Zusatzausbildung bzw. Erfahrung in der Arbeit mit behinderten Menschen geleistet. Hauswirtschaftskräfte und ehrenamtliche Helfer können und sollen ebenfalls in angemessenem Umfang eingesetzt werden.


Kostenübernahme der Einzelfallhilfe
Der Bezirk Unterfranken übernimmt im Einzelfall die im Betreuten Wohnen entstehenden Betreuungskosten, die nicht durch einzusetzendes Einkommen und Vermögen des Bewohners gedeckt sind, soweit nach einer fachärztlichen Bescheinigung die Notwendigkeit der Maßnahme des Betreuten Wohnens für erforderlich gehalten wird und soweit die Zugehörigkeit des Bewohners zum Personenkreis der behinderten Menschen bestätigt wurde.

Soweit neben den Betreuungskosten ein weiterer sozialhilferechtlicher Bedarf gegeben ist, wie zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt usw., wird diese Hilfe ebenfalls vom Bezirk Unterfranken gewährt.

Für seelisch behinderte Menschen ist die Hilfegewährung nach dem seit 01.04.2005 in Bayern einheitlich durchzuführendem Gesamtplanverfahren zu beantragen. Für geistig und körperlich behinderte Menschen ist die Hilfe mit dem Antrag auf Sozialleistungen zu beantragen und bereits vorhandene Gutachten über gesundheitliche Beeinträchtigung beizufügen.


Formulare zum Herunterladen:
Wir bieten Ihnen die Formulare als PDF-Dateien an. Zum Herunterladen können Sie zum Beispiel den ADOBE Acrobat Reader verwenden. Diesen erhalten Sie kostenlos unter "http://www.adobe.de/externer Link" (externer Verweis).

Erstantrag
Antrag auf Sozialhilfeleistungen
Zusatzblatt zum Sozialhilfeantrag
Vermögenserklärung
Sozialbericht zum Gesamtplanverfahren
Arztbericht zum Gesamtplanverfahren
Mietbescheinigung

Verlängerungsantrag
Antrag auf Sozialhilfeleistungen
Zusatzblatt zum Sozialhilfeantrag
Vermögenserklärung
HEB-B-Bogen
Folgeantrag Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt

Abschluss der Leistung
HEB-C-Bogen


Richtlinien und weitere Informationen zum Herunterladen:

Anbieter ambulant unterstütztes Wohnen Personenkreis geistig oder körperlich Behinderte
Richtlinien für Ambulant Betreutes Wohnen


Weiterführende Links:

Ihr zuständiger Ansprechpartner hinsichtlich der Kostenübernahme im Einzelfall
Ihr zuständiger Ansprechpartner im Bereich der Kriegsopferfürsorge
Platzbörse ambulant betreutes Wohnen Personenkreis seelisch Behinderte
 


Für weitergehende Informationen über die Förderung der betreuten Wohnmaßnahmen für seelisch behinderte Menschen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner:


Region I (Landkreis Aschaffenburg und Miltenberg) sowie Region II (Landkreis Kitzingen)


Frau von Brunn

Telefon: 0931 7959-1344
Fax: 0931 7959-2399
E-Mail: v.vonbrunn@bezirk-unterfranken.de
Zimmernummer: O 33


Region II (Landkreis Main-Spessart)


Frau Stößer

Telefon: 0931 7959-1345
Fax: 0931 7959-2345
E-Mail: k.stoesser@bezirk-unterfranken.de
Zimmernummer: O 33


Region II (Landkreis Würzburg)


Frau Decher

Telefon: 0931 7959-1344
Fax: 0931 7959-2344
E-Mail: s.decher@bezirk-unterfranken.de
Zimmernummer: O 33


Region III (Landkreise Bad Kissingen, Schweinfurt, Rhön-Grabfeld und Haßberge)


Frau Schimpel

Telefon: 0931 7959-1343
Fax: 0931 7959-3399
E-Mail: a.schimpel@bezirk-unterfranken.de
Zimmernummer: O 31

 

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Ansprechpartner:
Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-0
Fax: 0931 7959-3799