

Mit dem Betreuten Wohnen in Familien wird die Unterbringung und Behandlung von Menschen mit Behinderung in einer Fremdfamilie beschrieben.
Hiermit ist weder die Pflege, noch die Versorgung durch die eigene Familie gemeint.
Das Betreute Wohnen in Familien kommt insbesondere für Menschen mit Behinderung in Betracht, die in einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung leben oder zukünftig leben müssten oder zu Hause nicht mehr alleine zu recht kommen.
Sie bietet den Betroffenen, die nicht nur vorübergehender Hilfestellungen bedürfen, in der besonderen sozialen Eingebundenheit in der Familie zumindest mittelfristig eine stabilisierende Lebensperspektive.
Insofern grenzt sich das Betreute Wohnen in Familien von sonstigen ambulanten, teilstationären und stationären Betreuungsvarianten, wie zum Beispiel dem ambulant betreuten Wohnen ab.
Hier wird neben konkreten Betreuungsleistungen durch die Familie, die durch das Fachpersonal des Betreuten Wohnens in Familien begleitet wird, eben auch die Möglichkeit der selbstverständlichen Einbindung in ein bestehendes familiäres Beziehungsgefüge eröffnet.
Insofern besteht die Zielgruppe des Betreuten Wohnens in Familien aus Menschen mit Behinderung, die
Betreuungsleistungen im Rahmen des Betreuten Wohnens in Familien schließen weitere Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderung, wie zum Beispiel einen Tagesstättenbesuch, Werkstattbesuch oder Betreuungsleistungen durch einen Sozialpsychiatrischen Dienst, nicht aus.
Der für die Maßnahme relevante Personenkreis sollte unmittelbar vor Übernahme in das Betreute Wohnen in Familien keine akuten Krisen erlebt haben und keine selbst- oder fremdgefährdenden Tendenzen aufweisen. Darüber hinaus muss der Betroffene mit Alkohol umgehen können und zumindest grundlegende Fertigkeiten der Körperhygiene beherrschen. Die zukünftige Rolle des Maßnahmeteilnehmers in der Pflegefamilie sollte bei der Zuweisung eine besondere Berücksichtigung finden. Grundsätzlich müssen die Maßnahmeteilnehmer den letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Unterfranken haben.
Wenn Sie Interesse an der Unterbringung in einer Pflegefamilie haben oder sich selbst als Pflegefamilie zur Verfügung stellen möchten, dann wenden Sie sich bitte an eines der nachfolgend genannten Familienpflegeteams in Werneck oder Lohr am Main.
Familienpflegeteam Werneck beim
Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Schloss Werneck
Balthasar-Neumann-Platz 1
97422 Werneck
zuständiger Einzugsbereich:
östliches Unterfranken, insbesondere Stadt und Landkreis Schweinfurt, Landkreise Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, zum Teil Stadt und Landkreis Würzburg
zuständige Ansprechpartner:
Frau Rahner
Herr Josefs
Telefon: 09722 21-1290
Fax: 09722 21-1465
E-Mail: Familienpflege.Schloss-Werneck@t-online.de
Familienpflegeteam Lohr am Main beim
Dietrich-Bonhoeffer-Haus
Am Sommerberg 10
97816 Lohr am Main
zuständiger Einzugsbereich:
westliches Unterfranken, insbesondere Stadt und Landkreis Aschaffenburg, Landkreise Miltenberg, Main-Spessart, zum Teil Stadt und Landkreis Würzburg
zuständige Ansprechpartner:
Herr Hartmann
Telefon: 09352 503-594
Fax: 09352 503-199
E-Mail: Werner.Hartmann@bezirkskrankenhaus-lohr.de
Frau Helfrich
Frau Reichelt
Telefon: 09352 503-351
Fax: 09352 503-199
Formulare zum Herunterladen:
Wir bieten Ihnen die Formulare als PDF-Dateien an. Zum Herunterladen können Sie zum Beispiel den ADOBE Acrobat Reader verwenden. Diesen erhalten Sie kostenlos unter "http://www.adobe.de/
" (externer Verweis).
Erstantrag
Antrag auf Sozialhilfeleistungen
Zusatzblatt zum Sozialhilfeantrag
Vermögenserklärung
Sozialbericht zum Gesamtplanverfahren
Arztbericht zum Gesamtplanverfahren
Verlängerungsantrag
Antrag auf Sozialhilfeleistungen
Zusatzblatt zum Sozialhilfeantrag
Vermögenserklärung
HEB-B-Bogen
Abschluss der Leistung
HEB-C-Bogen
Richtlinien zum Herunterladen:
Richtlinien Betreutes Wohnen in Familien
Weiterführende Links:
Ihr zuständiger Ansprechpartner im Bereich der Sozialhilfe
Ihr zuständiger Ansprechpartner im Bereich der Kriegsopferfürsorge