

Im Rahmen der Eingliederungshilfe ist der Bezirk Unterfranken als überörtlicher Träger der Sozialhilfe neben der Gewährung von Zuschüssen für behindertengerechte Umbauten an bestehenden Wohneinheiten bzw. auch bei Neuanschaffung von behindertengerechten Wohnungen auch für die Versorgung behinderter Menschen mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln zuständig. Hierzu gehört unter anderem auch die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges.
Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges wird in angemessenem Umfang gewährt, wenn der behinderte Mensch wegen Art oder Schwere seiner Behinderung insbesondere zur Teilhabe am Arbeitsleben auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist.
Der behinderte Mensch muss aus beruflichen oder vergleichbar wichtigen Gründen ständig auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sein und öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können.
Kraftfahrzeughilfen können entsprechend dem individuellen Bedarf als
Hilfe wird nicht gewährt, wenn die erforderliche Hilfe aus dem Einkommen und Vermögen des Hilfesuchenden und seines nicht getrennt lebenden Ehegatten und - wenn er minderjährig und unverheiratet ist - seiner Eltern oder von anderen Sozialleistungsträgern sicher gestellt werden kann.
Für die Gewährung der vorgenannten Leistungen sind folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Sie zuständig:
Buchstabenbereich A - G und R - Z
Frau Stühler |
Telefon: 0931 7959-1207 Fax: 0931 7959-2207 E-Mail: c.stuehler@bezirk-unterfranken.de Zimmernummer: E 18 |
Buchstabenbereich H - Q
Herr Anstatt |
Telefon: 0931 7959-1208 Fax: 0931 7959-2208 E-Mail: j.anstatt@bezirk-unterfranken.de Zimmernummer: E 18 |
Im Bereich der Kriegsopferfürsorge ist die Gewährung von Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfesmitteln nach eigenen Rechtsvorschriften geregelt.
Formulare zum Herunterladen:
Wir bieten Ihnen die Formulare als PDF-Dateien an. Zum Herunterladen können Sie zum Beispiel den ADOBE Acrobat Reader verwenden. Diesen erhalten Sie kostenlos unter "http://www.adobe.de/
" (externer Verweis).
Erstantrag
Antrag auf Sozialhilfeleistungen
Zusatzblatt zum Sozialhilfeantrag
Vermögenserklärung
Mietbescheinigung
Verdienstbescheinigung
Weiterführende Links:
Ihr zuständiger Ansprechpartner im Bereich der Kriegsopferfürsorge