

Nach Art. 11 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 AGSGB (Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches) ist der Bezirk Unterfranken für die Eingliederungshilfe an seelisch Behinderte und von einer solchen Behinderung Bedrohte im Sinne des § 53 Abs. 1 SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch), die durch ambulante psychiatrische Betreuung erbracht wird, zuständig.
Sozialpsychiatrische Dienste sind Stellen, in denen
ambulant betreut und beraten werden.
Durch eine möglichst umfassende Beratung und Betreuung sollen die Sozialpsychiatrischen Dienste eine Ausgliederung psychisch kranker und behinderter Menschen aus der Gesellschaft verhindern und die Wiedereingliederung unterstützen.
Die Sozialpsychiatrischen Dienste bieten Hilfestellung zur Daseinsvorsorge, zur medizinischen Vorsorge und zur sozialen Rehabilitation. Sie sind somit ein notwendiger und wichtiger Teil der Versorgung psychisch Kranker und erbringen Leistungen in folgendem Rahmen:
Die ambulante und sozialpsychiatrische Beratung und Betreuung wird durch das in den Beratungsstellen eingesetzte Fachpersonal erbracht; es handelt sich hierbei in der Regel um Diplom-Psychologen/innen, Diplom- Sozialpädagogen/innen und gegebenenfalls Fachpflegekräfte.
Die Träger der Sozialpsychiatrischen Dienste erhalten zur Finanzierung dieser Fachkräfte vom Bezirk Unterfranken jeweils Kostenpauschalen für die förderfähigen Personal- und Sachkosten nach den jeweils gültigen Förderrichtlinien.
Richtlinien und weitere Informationen zum Herunterladen:
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Richtlinien zur Förderung der Sozialpsychiatrischen Dienste
Übersicht über die in Unterfranken angesiedelten und in drei Versorgungsregionen aufgegliederten Sozialpsychiatrischen Dienste
Weiterführende Links:
Antrag auf Förderung Sozialpsychiatrischer Dienste