Psychiatriekoordination
Der Bezirk Unterfranken ist aufgrund gesetzlicher Regelung für die ausreichende psychiatrische Versorgung der Bewohner Unterfrankens zuständig.
In diesem Zusammenhang ist eine Zusammenarbeit aller an der psychiatrischen Versorgung teilnehmenden Institutionen ebenso wichtig, wie die Abstimmung der Hilfeangebote des ambulanten Sektors auf die des stationären sowie des klinischen Bereichs.
Der Psychiatriekoordination obliegt es deshalb,
- bedarfsgerechte psychiatrische Versorgungs- und Betreuungsangebote zu entwickeln, diese fachlich zu bewerten und zu begleiten sowie
- geplante Projekte und Konzepte von den verschiedenen Leistungsanbietern im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich zu prüfen und fachlich unter Einbeziehung der Bezirkseinrichtungen abzustimmen,
- die Geschäfte des Planungs- und Koordinierungsausschusses zu führen,
- beim Gesamtplanverfahren nach § 58 SGB XII mitzuwirken und
- im Einzelfall psychisch kranke und psychisch behinderte Menschen zu beraten und zu betreuen.