

Förderung von Investitionen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und sonstiger Verbände
Der Bezirk Unterfranken gewährt Zuwendungen für die Schaffung von Einrichtungen der Behindertenhilfe. Dies sind insbesondere
Die Zuwendungen werden gewährt für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten einschließlich der Ausstattung von Einrichtungen, soweit sie notwendig und zweckmäßig sind. Die Einrichtung muss einen auf längere Zeit vorhandenen Bedarf abdecken.
Die Förderung der Förderstätten, Wohnheime und Wohnpflegeheime erfolgt durch Zuschüsse.
Die Werkstätten für behinderte Menschen werden über eine Mischfinanzierung aus Zuschuss und Darlehen gefördert.