Häufig gestellte Fragen zum Dr.-Franz-Gerstner-Stipendium - FAQ
Was ist ein „Projekt“?
Ein Projekt ist die sachgemäße Erkundung des Partnerlandes unter einem bestimmten Aspekt (Gesellschaft, Kultur, Geschichte, Sport, Musik etc.).
Das Projekt ist keine touristische Reise, sondern soll dazu dienen die Bevölkerung und die Kultur Frankreichs kennen zu lernen.
Falls gewünscht, kann ein Kontakt über das Partnerschaftsreferat zu einem/einer Jugendlichen hergestellt werden, der/die schon ein Projekt durchgeführt hat.
Eine Liste aller bisherigen Projekte finden Sie
hier.
Denken Sie bei der Auswahl und Darstellung Ihres Projektes daran, dass die Jury insbesondere die Originalität des Themas und Ihre Kreativität berücksichtigt.
Kann ich ein Thema aussuchen, das bereits behandelt wurde?
- Ja, weil die Realisierung eines Projektes Ihren ganz persönlichen Einsatz erfordert und somit auch eine ganz persönliche Erfahrung darstellt.
Muß ich unbedingt Französisch können?
- Nein, es ist keine Voraussetzung. Aber bedenken Sie, dass man in Frankreich eher selten Deutsch spricht und sich auch mit der englischen Sprache schwer tut.
Vermittelt das Partnerschaftsreferat eine Unterkunft?
Nein, Sie müssten sich selbst um eine Unterbringung sowie die An- und Abreise kümmern. Deshalb ist es zu empfehlen, rechtzeitig eine Gastfamilie zu suchen oder eine Unterkunft zu reservieren (Jugendherberge, Studentenwohnheim, Zeltplatz ...).
Warum mindestens 2 Wochen?
Kann ich auch teilnehmen, wenn ich noch nicht 18 Jahre alt bin?
Was ist, wenn sich z.B. mein Reisetermin ändert?
- Jede Änderung der im Antrag gemachten Angaben muss dem Partnerschaftsreferat schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden.
A propos Reisekosten!
- Wir empfehlen wärmstens, sich vorab eine Kostenaufstellung mit allen vorhersehbaren Kosten (Fahrt, Unterkunft, Essen, Freizeit usw.) zu machen.
- Zudem ist es sinnvoll, seine Reiseroute rechtzeitig im Voraus zu planen, um günstige Tarife wahrnehmen zu können (Bus, Zug, Flug ...).
Wie lang muss die Dokumentation sein?
Muss die Dokumentation auf Französisch geschrieben sein?
Was ist, wenn ich keine Dokumentation abgebe oder mein Aufenthalt in Frankreich weniger als 2 Wochen dauert?
- Sollte die Dokumentation gar nicht oder nicht fristgerecht eingehen (spätestens 2 Monate nach der Rückreise aus Frankreich) oder werden nicht alle Voraussetzungen erfüllt (z.B. zu kurze Reisedauer), behält sich der Bezirk Unterfranken das Recht vor, das Stipendium zurückzufordern.