Der Bezirk Unterfranken als Studien-Objekt (10. Mai 2012)

Fünfzig Studentinnen und Studenten verlegten ihr Seminar in den großen Sitzungssaal
 

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Informierten über den Bezirk Unterfranken: Direktor der Bezirksverwaltung Manfred Wetzel (links) und Leiter der Sozialverwaltung Jochen Lange (rechts) zusammen mit dem FH-Dozenten Stefan Rehm (Mitte). (Foto: Mauritz)
 

Würzburg. (mm) Den Hörsaal haben am Donnerstag (10. Mai) knapp fünfzig Studentinnen und Studenten der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt mit dem großen Sitzungssaal im Bezirksgebäude vertauscht. Im Rahmen eines Seminars des Studienschwerpunkts „Soziale Arbeit mit psychisch erkrankten und suchtkranken Menschen“ informierten sich die angehenden Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen über den Bezirk Unterfranken als überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Strukturen der psychiatrischen Versorgung in Unterfranken, die medizinischen Einrichtungen des Bezirks und vieles mehr. Initiiert hatte die Exkursion Stefan Rehm, der als Lehrbeauftragter in diesem Semester an der FH ein Seminar über „Organisationen, Träger und Institutionen der Sozialpsychiatrie und Suchthilfe“ anbietet.

Einen Überblick über die Aufgaben und Strukturen der bayerischen Bezirke, die es sonst in der Bundesrepublik nur noch in Rheinland-Pfalz gibt, präsentierte der Direktor der Bezirksverwaltung, Manfred Wetzel. Bezirke seien kommunale Gebietskörperschaften und stellten im Freistaat nach den Gemeinden und den Landkreisen beziehungsweise den kreisfreien Städten die so genannte „dritte kommunale Ebene“ dar, erklärte Wetzel. Besonders wichtig war ihm die Unterscheidung des Bezirk Unterfranken zur Regierung von Unterfranken, die eine Mittelbehörde zwischen dem Ministerium und den unteren Verwaltungsbehörden, den Landkreisen und kreisfreien Städten, darstelle. Das oberste Organ des Bezirks sei der Bezirkstag, der alle fünf Jahre gewählt werde und an dessen Spitze der Bezirkstagspräsident stehe.

Offensichtlich beeindruckt waren die Studentinnen und Studenten nicht zuletzt von den gewaltigen Summen, die der Haushalt, insbesondere der Sozialetat des Bezirks umfasst. Wie Jochen Lange, der Leiter der Sozialverwaltung, auflistete, rechnet der Bezirk Unterfranken für dieses Jahr im Sozialhaushalt mit Einnahmen aus der Bezirksumlage in Höhe von 199 Millionen Euro, aus dem Finanzausgleichgesetzt des Freistaats von 69,3 Millionen Euro und aus der Sozialhilfe von 70,7 Millionen Euro. Von diesen insgesamt 339 Millionen Euro würden voraussichtlich 62,6 Prozent für die Eingliederungshilfe, 17,0 Prozent für die Hilfe zur Pflege, 6,0 Prozent für die so genannte Grundsicherung, 4,1 Prozent für die Wohlfahrtspflege, 1,7 Prozent für die Kriegsopferfürsorge und 8,6 Prozent für sonstige Sozialhilfen ausgegeben.

Als Rechtsgrundlage für die örtliche und überörtliche Sozialhilfe nannte Lange das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes, wonach die Bundesrepublik unveränderbar ein „sozialer Bundesstaat“ beziehungsweise ein „sozialer Rechtsstaat“ sei. Wie der Leiter der Sozialverwaltung weiter ausführte, gelte grundsätzlich ein „Nachrang der Sozialhilfe“. Das bedeute, Sozialhilfe stehe nur jenen zu, deren eigene Arbeitskraft, eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreiche und die darüber hinaus keine Ansprüche gegenüber Dritten geltend machen könnten. Lange machte auch deutlich, dass es bei den Leistungen aus der Sozialhilfe darum gehe, was nötig, nicht was bestmöglich sei.

Zur psychiatrischen Versorgung besteht in Unterfranken ein dichtes Netz verschiedener Strukturen. Im einzelnen zählte Lange die Beratungsangebote der sozialpsychiatrischen Dienste und Suchtberatungsstellen, bestimmte Tagesstrukturen und verschiedene Wohnformen bis zu den beiden psychiatrischen Krankenhäusern in Lohr am Main und Werneck auf.
 

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