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Der Bezirk Unterfranken ist
 

  • als einer von insgesamt sieben Bezirken in Bayern 
     
  • eine Gebietskörperschaft der sogenannten
    dritten kommunalen Ebene in Bayern
    mit Sitz in Würzburg.
     

 

Karte mit Umriss von Bayern, wobei die einzelnen Bezirksgrenzen mit Linien gekennzeichnet sind und das Gebiet des Regierunsbezirks Unterfranken rot eingefärbt ist


Für sein Gebiet nimmt der Bezirk Unterfranken im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten Aufgaben wahr, die das Leistungsvermögen von Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten übersteigen.

So betreibt und unterhält der Bezirk Unterfranken beispielsweise


Ferner beteiligt sich der Bezirk Unterfranken an verschiedenen Schulen, wie zum Beispiel der Berufsfachschule für Musik in Bad Königshofen i. Gr., der Musikakademie Hammelburg, der Meisterschule für das Schreinerhandwerk in Ebern, sowie am Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte, Nürnberg und am Gehörloseninstitut Bayern in Nürnberg.

Zudem finanziert (teilweise) beziehungsweise fördert der Bezirk Unterfranken über die Unterfränkische Kulturstiftung im Rahmen der Kulturarbeit und Heimatpflege beispielsweise die Museen Schloss Aschach, das Fränkische Freilandmuseum Fladungen sowie volksbildnerische, wissenschaftliche und kulturelle Maßnahmen.

Nicht zuletzt leistet der Bezirk Unterfranken als überörtliche Träger der Sozialhilfe, Jugendhilfe und Kriegsopferfürsorge einen großen Beitrag zur Versorgung der bedürftigen unterfränkischen Bewohner.
(Beachten Sie hierzu die unter dem Auswahlfeld "Aufgaben und Leistungen/Soziale Hilfen" hinterlegte Information.)


Die Erfüllung der Aufgaben ist natürlich mit Kosten verbunden.

Diese finanziert der Bezirk insbesondere aus den jährlichen Umlagezahlungen der unterfränkischen Landkreise und kreisfreien Städte (= Bezirksumlage) und den finanziellen Zuweisungen aus dem staatlichen Finanzausgleich, soweit keine sonstigen Einnahmen gegeben sind.
Der Bezirk erhebt zur Finanzierung seiner Aufgaben weder eigene Steuern noch nimmt er an einem Steuerverbund teil.


Nach außen wird der Bezirk Unterfranken durch den Bezirkstagspräsidenten/die Bezirkstagspräsidentin vertreten; oberstes politisches Organ ist der Bezirkstag, der zusammen mit dem Bayerischen Landtag für die Dauer von fünf Jahren gewählt wird.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter den Rubriken

Bezirksorgane 
Die politischen Vertreter 
Die politischen Gremien 

 

 


Oftmals wird der Bezirk Unterfranken mit der staatlichen Mittelbehörde "Regierung von Unterfranken" verwechselt (http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/ externer Link; externer Verweis).

Das mag daran liegen, dass es Zeiten gab, in denen die Regierung von Unterfranken, die Beschlüsse des Bezirkstags und seiner Ausschüsse vollzog und die Verwaltungsgeschäfte des Bezirks erledigte, der Regierungspräsident den Bezirk nach außen vertrat und Dienstvorgesetzter für die Bezirksbediensteten war.

Aus Gründen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit arbeiten der Bezirk und die Bezirksregierung in einem organisatorischen, personellen und sächlichen Verwaltungsverbund zusammen.



Der Bezirk Unterfranken repräsentiert in Bayern die dritte Ebene in der kommunalen Selbstverwaltung.

 

Die Gemeinden bilden in ihrer Gesamtheit die erste, die Landkreise und kreisfreien Städte die zweite kommunale Ebene.


Die Gemeinden -  erste kommunale Ebene


In Unterfranken gibt es 307 Gemeinden, die insbesondere allgemeine Aufgaben, die Sie selbst in ihrem täglichen Leben betreffen, wahrnehmen. Ihre Heimatgemeinde stellt beispielsweise die Trinkwasserversorgung sicher und - im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit - soziale Einrichtungen wie zum Beispiel Kindergärten, Schwimmbäder, Sporthallen zur Verfügung.


Die Landkreise und kreisfreien Städte - zweite kommunale Ebene


Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen insbesondere Aufgaben wahr, die das Leistungsvermögen einzelner Gemeinden übersteigen, wie beispielsweise der Bau und Unterhalt von Straßen, von allgemeinen Krankenhäusern und Theatern.

 

Dargestellt ist der Regierungsbezirk Unterfranken, wobei die Landkreisgrenzen sowie die Gebietsgrenzen der kreisfreien Städte gesondert markiert sind

 

In Unterfranken gibt es neun Landkreise

und drei kreisfreie Städte


Bitte informieren Sie sich auf den dortigen Internetseiten über das jeweilige Aufgabenspektrum und Leistungsangebot, in dem Sie die gewünschte Stadt oder den Landkreis anklicken (es handelt sich jeweils um externe Verweise.)