Sozialausschuss
Der Sozialausschuss ist ein vom Bezirkstag bestellter Ausschuss.
Dieser Ausschuss ist insbesondere zuständig:
- den Sozialhaushalt vorzuberaten,
- über die grundsätzlichen und allgemeinen Angelegenheiten der Sozialhilfe sowie über die Bewilligung von Zuwendungen und Zuschüssen an die Träger der freien Wohlfahrtspflege nach Maßgabe des Haushalts zu entscheiden,
- Richtlinien zu erlassen,
über Vereinbarungen grundsätzlicher Art über die zu erstattenden Kosten für die Inanspruchnahme von Einrichtungen anderer Träger (Pflegesatzvereinbarungen) zu entscheiden,
über sämtliche Förderanträge, die die Schaffung und den Betrieb von Einrichtungen anderer Träger (§ 75 Abs. 2 SGB XII) betreffen, im Rahmen des Haushalts zu entscheiden,
über alle sonstigen Maßnahmen und Entscheidungen, die über den Einzelfall hinaus erhebliche Mehrausgaben oder Mindereinnahmen im Sozialhaushalt zur Folge haben, im Rahmen des Haushalts zu entscheiden.
Der Ausschuss ist wie folgt besetzt:
Dem Sozialausschuss zuarbeitende Kommissionen sind:
die Arbeitsgruppe "Versorgung psychisch Kranker und psychisch Behinderter im Bezirk Unterfranken"
- als vorberatendes Gremium des Sozialausschusses in Fragen der überörtlichen Sozialhilfe
- bestehend aus dem/der Vorsitzenden des Sozialausschusses und je einem Mitglied der im Sozialausschuss vertretenen Parteien und Wählergruppen sowie der/dem Behindertenbeauftragten und Vertretern der Leitungen der Bezirkskliniken Lohr am Main und Werneck und der Bezirksverwaltung.
und die Arbeitsgruppe "Behindertenarbeit"
- als vorberatendes Gremium des Sozialausschusses in Fragen der überörtlichen Sozialhilfe
- bestehend aus dem/der Vorsitzenden des Sozialausschusses und je einem Mitglied der im Sozialausschuss vertretenen Parteien und Wählergruppen, der/dem Behindertenbeauftragten und Vertretern der Bezirksverwaltung.