

1828 ordnete das "Landrathsgesetz" für jeden Regierungsbezirk die Bildung eines "Landrathes" an.
Als "Landrath" wurde sowohl das Gremium als auch das einzelne Mitglied bezeichnet.
Die "Landräthe" bildeten die erste Grundlage für die Selbstverwaltung der Bezirke. Vorbild hierfür war die auch nach ihrem Rückfall an Bayern im Jahr 1816 bestehende Bezirksvertretung (oder auch Departement-Rat) in der linksrheinischen Pfalz, einem ehemaligen französischen Departement.
Ein "Landrath" bestand aus 24 bis 28 Mitgliedern, die für die Dauer von sechs Jahren gewählt und durch den König ernannt wurden.
Das Doppelmandat eines "Landraths" und eines Landtagsabgeordneten war nicht zugelassen.
Das Gremium tagte in der Regel einmal im Jahr. Eine Einberufung war nur auf königlichen Befehl hin erlaubt.
Die Beschlüsse und Handlungen des "Landrathes" mussten im nachhinein königlich genehmigt werden.
Ein offizieller Kontakt der verschiedenen "Landräthe" untereinander war ebenso untersagt wie das Entsenden von Abordnungen.
Der erste unterfränkische "Landrath" tagte am 07.12.1829.
Zielsetzung war es, Probleme und öffentliche Mißstände des Regierungsbezirkes in offener Aussprache zu erörtern und angemessen zu lösen.
Auf königlichen Befehl konnte der "Landrath" zu gutacherlichen Stellungnahmen aufgefordert werden. Hauptaufgabe war es jedoch, jährlich im voraus die Summe aller notwendigen Ausgaben zu ermitteln, vorgelegte Rechnungen zu prüfen sowie die erforderlichen Kreisumlagen und deren Verteilung festzustellen.
Bereits zum damaligen Zeitpunkt war die Errichtung einer speziellen Einrichtung für Menschen mit Behinderung Gegenstand der Diskussion, was jedoch letztlich insbesondere an den fehlenden finanziellen Mitteln scheiterte.
Das Präsidentenamt wurde dem Bürgermeister von Würzburg und Landtagsabgeordneten des Jahres 1819, Professor Wilhelm Josef Behr, übertragen. | ![]() |
1852 wurde mit einem neuen Gesetz insbesondere die Zusammensetzung der "Landräthe" neu geregelt und die Rechtsgrundlage für die Kreisvertretungen gebildet.
1919 trat erstmals in der Geschichte des Regierungsbezirks eine unterfränkische Vertretung in Würzburg zusammen, die aus allgemeinen, unmittelbaren, gleichen, freien und geheimen Wahlen hervorgegangen war.
Die Bezeichnung "Landrath" wurde durch die Bezeichnung "Kreistag" ersetzt.
Der Begriff "Kreis" stand seinerzeit für den Regierungsbezirk.
Die Beschlüsse des Kreistages bedurften nunmehr keiner förmlichen Genehmigung mehr.
Mit dem Jahr 1933 schalteten die Nationalsozialisten per Gesetz und der zielgerichteten "Gleichschaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände" das Konstrukt der Selbstverwaltung aus.
Die Kreistage bzw. ab 1938 die Bezirksverbände wurden nach den nationalsozialistischen Vorgaben besetzt, in ihrer Mitgliederzahl reduziert und hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung auf ein politisch bedeutungsloses Instrumentarium reduziert.
Mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 endeten die Funktionen der Bezirksverbände.
Im Juli 1953 beschloss der Bayerische Landtag eine neue Bezirksordnung für den Freistaat Bayern und im Jahr 1954 traten die ersten neugewählten Bezirkstage zusammen.
In dieser Zeit war es der Regierungspräsident, der den Bezirk nach außen vertrat und Dienstvorgesetzter der Bezirksbediensteten war.
Die Funktion des Bezirkstagspräsidenten beschränkte sich auf den Vorsitz im Bezirkstag und in dessen Ausschüssen.
Mit der Bezirksreform 1978 wurden die Bezirke als dritte kommunale Ebene in Bayern selbständig. Seither vertritt der Bezirkstagspräsident den Bezirk nach außen und ist Dienstvorgesetzter der Bezirksbeschäftigten.
Aus Gründen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit arbeiten der Bezirk und die Bezirksregierung in einem organisatorischen, personellen und sächlichen Verwaltungsverbund zusammen.
Weiterführende Links:
Der Bezirk - die dritte kommunale Ebene in Bayern
Bezirksorgane
Die politischen Vertreter
Die politischen Gremien
Verband der bayerischen Bezirke
Literaturhinweis:
Kolb, Peter: Es begann mit dem Landrat des Untermainkreises. Die Anfänge des Bezirks Unterfranken (1829 - 1851). Mainfränkische Studien Band 73. Würzburg 2006.
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