Verband der bayerischen Bezirke

 

Zur Wahrung der gemeinsamen Interessen der sieben Bezirke bildeten die Bezirkstagspräsidenten 1954 eine Arbeitsgemeinschaft, die bis 1978 als Personalzusammenschluss bestand.

Ein Jahr später wurde der Verband der bayerischen Bezirke gegründet und als vierter kommunaler Spitzenverband anerkannt, gleichberechtigt neben dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Landkreistag.

Seit dem 01. Januar 1990 hat der Verband den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Der Verband der bayerischen Bezirke hat gemäß seiner Satzung das Ziel, die kommunale Selbstverwaltung zu fördern und zu stärken; seine wichtigsten Aufgaben sind:
 

  • Beteiligung an der Gesetzgebungsarbeit;
  • Vertretung, Information und Beratung der Mitglieder;
  • Zusammenarbeit mit den anderen Spitzenverbänden;
  • Fort- und Weiterbildung des Bezirkspersonals;
  • Öffentlichkeitsarbeit.


Damit ist der Verband der bayerischen Bezirke „Anwalt“ seiner Mitglieder gegenüber Parlament und Regierung.

Er vertritt die Interessen der Bezirke mit Initiativen gegenüber der Staatsregierung und mit der Stellungnahme zu geplanten Rechtsnormen.

Finanzielle Mittel sicherzustellen, etwa im Rahmen der Verhandlungen über den kommunalen Finanzausgleich mit dem Staat, ist eine seiner wichtigsten Aufgaben.

In über 60 Organisationen und Gremien wirken Vertreter der bayerischen Bezirke mit, so zum Beispiel im Krankenhausplanungsausschuss, in der Bayer. Krankenhausgesellschaft, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und dem Landesdenkmalrat.

Zusammen mit den anderen drei kommunalen Spitzenverbänden versteht sich der Verband der bayerischen Bezirke als Garant der kommunalen Selbstverwaltung in Bayern.

Gleichbedeutend neben dieser Außenwirkung steht die interne Arbeit.

Der Verband organisiert Tagungen und Foren zum Gedankenaustausch und zur Lösung von Spezialfragen, er berät seine Mitglieder und vermittelt den Kontakt zu anderen Interessengruppen und Organisationen.

Er informiert regelmäßig die Presse und Öffentlichkeit.

Organe des Verbandes sind

  • das Präsidium,
  • die Verbandsversammlung und
  • der Hauptausschuss.

Das Präsidium leitet den Verband, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Verbandsorgane
gegeben ist (s.u.).
Es besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Geschäftsführer des Verbandes.

Die Verbandsversammlung, die aus 71 Delegierten besteht und jährlich einmal tagt, ist das oberste Organ des Verbandes der bayerischen Bezirke und bestimmt die kommunalpolitischen Leitlinien.

Der Hauptausschuss ist zuständig für Angelegenheiten, die ihm von der Verbandsversammlung oder vom Präsidium zugewiesen werden; soweit diese grundsätzlicher Art sind, muss er beteiligt werden.
Außerdem bestellt er die Vertreter des Verbandes in andere Körperschaften, Verbände und Ausschüsse.
Er wird gebildet aus 29 Politikern/innen aus allen Bezirken Bayerns und tritt mindestens dreimal jährlich zusammen.

Fachausschüsse
Zur Beratung der Organe des Verbandes bestehen folgende Fachausschüsse:

  • Fachausschuss der Bezirkshauptverwaltungen
  • Fachausschuss für Soziales
  • Fachausschuss für Psychiatrie
  • Fachausschuss für Kultur- und Jugendarbeit
  • Fachausschuss für Umweltschutz, Wasserwirtschaft und Fischereiwesen
  • Fachausschuss für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit .


Die Fachausschüsse treten mit ihren Ergebnissen nach außen nicht in Erscheinung.
Sie bereiten Beschlüsse der Verbandsorgane vor und pflegen den Erfahrungsaustausch.
In diesen Gremien arbeiten insgesamt über 60 Politiker/innen bzw. Fachleute wie Klinikdirektoren oder Leiter von Sozialhilfeverwaltungen.
Beratende Funktion haben die Fachberater der Bezirke.


Geschäftsstelle
Der Verband der bayerischen Bezirke hat in München eine Geschäftsstelle.
Sie wird vom Geschäftsführenden Präsidialmitglied geleitet. Ihr gehören fünf Referenten an sowie ein Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Geschäftsstelle berät und informiert die Mitglieder.
Sie fördert den Gedanken- und Erfahrungsaustausch, bereitet die Sitzungen der Organe und Fachausschüsse vor und wertet die Beratungsergebnisse aus.


Adresse der Geschäftsstelle

Verband der bayerischen Bezirke
Knöbelstraße 10
80538 München
Telefon: 089 2123890
Fax: 089 296706
Internet: www.bay-bezirke.deexterner Link (externer Verweis)

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Ansprechpartner:
Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-0
Fax: 0931 7959-3799