Ambulant Betreutes Wohnen für seelisch Behinderte und Ambulant Unterstütztes Wohnen für geistig und körperlich Behinderte
Zuständigkeit und Personenkreis
Der Bezirk Unterfranken ist für die Eingliederungshilfe an wesentlich behinderte Menschen und von einer solchen Behinderung bedrohte Personen, die durch ambulante Betreuung erbracht wird, zuständig (Betreutes Wohnen).
Die Hilfe richtet sich an behinderte Menschen, die in ihrem Wohn- und Lebensumfeld vorübergehend oder auch dauerhaft der Unterstützung und Hilfestellung durch aufsuchende Fachkräfte bedürfen.
Dies ist fachärztlich entsprechend festzustellen.
Zielsetzung der Hilfe
Ziel des Betreuten Wohnens ist es, den betroffenen Menschen trotz der Behinderung eine möglichst gemeindenahe und von einem hohen Grad an Selbständigkeit gekennzeichnete Lebensführung zu ermöglichen.
Mit dem Betreuten Wohnen können weitere ambulante und teilstationäre Betreuungsleistungen, wie zum Beispiel der Besuch eines Tageszentrums oder einer Werkstatt für behinderte Menschen, kombiniert werden.
Derzeit gibt es in Unterfranken circa 600 betreute Wohnplätze.
Wenn Sie aktuell einen Platz im betreuten Wohnen für psychisch Behinderte suchen, dann können Sie sich in unserer Platzbörse über die freien Plätze informieren. Für geistig oder körperlich behinderte Menschen wird ambulant unterstütztes Wohnen von verschiedenen Anbietern ermöglicht.
Umfang der Hilfe
Die Betreuung der Bewohner erfolgt je nach Bedarf im Rahmen von Betreuungsschlüsseln und wird insbesondere durch Fachkräfte aus dem Bereich der Soziapädagogik, Krankenpflege, Erziehung oder durch sonstiges Personal mit entsprechender Zusatzausbildung bzw. Erfahrung in der Arbeit mit behinderten Menschen geleistet. Hauswirtschaftskräfte und ehrenamtliche Helfer können und sollen ebenfalls in angemessenem Umfang eingesetzt werden.
Kostenübernahme der Einzelfallhilfe
Der Bezirk Unterfranken übernimmt im Einzelfall die im Betreuten Wohnen entstehenden Betreuungskosten, die nicht durch einzusetzendes Einkommen und Vermögen des Bewohners gedeckt sind, soweit nach einer fachärztlichen Bescheinigung die Notwendigkeit der Maßnahme des Betreuten Wohnens für erforderlich gehalten wird und soweit die Zugehörigkeit des Bewohners zum Personenkreis der behinderten Menschen bestätigt wurde.
Soweit neben den Betreuungskosten ein weiterer sozialhilferechtlicher Bedarf gegeben ist, wie zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt usw., wird diese Hilfe ebenfalls vom Bezirk Unterfranken gewährt.
Die Hilfeplanung erfolgt nach dem in Bayern einheitlichen Gesamtplanverfahren.
Formulare zum Herunterladen:
Wir bieten Ihnen die Formulare als PDF-Dateien an. Zum Herunterladen können Sie zum Beispiel den ADOBE Acrobat Reader verwenden. Diesen erhalten Sie kostenlos unter "http://www.adobe.de/" (externer Verweis).
Erstantrag
Antrag auf Sozialhilfeleistungen
Zusatzblatt zum Sozialhilfeantrag
Vermögenserklärung
Sozialbericht zum Gesamtplanverfahren
Arztbericht zum Gesamtplanverfahren
Mietbescheinigung
Verlängerungsantrag
Antrag auf Sozialhilfeleistungen
Zusatzblatt zum Sozialhilfeantrag
Vermögenserklärung
HEB-B-Bogen
Folgeantrag Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt
Abschluss der Leistung
HEB-C-Bogen
ANMERKUNG: Die Unterlagen zum Gesamtplanverfahren (incl. HEB-Bögen) erhalten Sie auf den Seiten des Bayerischen Bezirketags (externer Verweis).
Richtlinien für Ambulant Betreutes Wohnen zum Herunterladen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Weiterführende Links:
Ihr zuständiger Ansprechpartner im Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen und im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit geistiger- oder köperlicher Behinderung
Platzbörse ambulant betreutes Wohnen Personenkreis seelisch Behinderte
Für weitergehende Informationen über die Förderung der betreuten Wohnmaßnahmen für seelisch behinderte Menschen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner:
Region I - Untermain (Stadt und Landkreis Aschaffenburg)
Herr Reß |
Telefon: 0931 79 59 13 44 Fax: 0931 79 59 23 44 E-Mail: s.ress@bezirk-unterfranken.de Zimmernummer: O 33 |
Region I - Untermain (Landkreis Miltenberg)
Frau Spiller |
Telefon: 0931 7959-1342 Fax: 0931 7959-2342 E-Mail: h.spiller@bezirk-unterfranken.de Zimmernummer: O 31 |
Region II - Würzburg (Stadt und Landkreis Würzburg)
Frau Decher |
Telefon: 0931 7959-1340 Fax: 0931 7959-2340 E-Mail: s.decher@bezirk-unterfranken.de Zimmernummer: O 33 |
Region II - Würzburg (Stadt Kitzingen, Landkreis Main-Spessart)
Frau Stößer |
Telefon: 0931 7959-1327 Fax: 0931 7959-2327 E-Mail: k.stoesser@bezirk-unterfranken.de Zimmernummer: O 33 |
Region II - Würzburg (Landkreis Kitzingen)
Herr Reß |
Telefon: 0931 79 59 13 44 Fax: 0931 79 59 23 44 E-Mail: s.ress@bezirk-unterfranken.de Zimmernummer: O 33 |
Region III - Main-Rhön (Stadt und Landkreis Schweinfurt, Landkreis Rhön-Grabfeld,)
Frau Schimpel |
Telefon: 0931 7959-1343 Fax: 0931 7959-3399 E-Mail: a.schimpel@bezirk-unterfranken.de Zimmernummer: O 31 |
Region III - Main-Rhön (Landkreis Rhön-Grabfeld)
Herr Reß |
Telefon: 0931 79 59 13 44 Fax: 0931 79 59 23 44 E-Mail: s.ress@bezirk-unterfranken.de Zimmernummer: O 33 |
Region III - Main-Rhön (Landkreis Bad Kissingen)
Frau Stößer |
Telefon: 0931 7959-1327 Fax: 0931 7959-2327 E-Mail: k.stoesser@bezirk-unterfranken.de Zimmernummer: O 33 |

Ansprechpartner:
Zimmernummer: E 39
Zimmernummer: E 20
Zimmernummer: E 14
Zimmernummer: O 12
Zimmernummer: O 14
Zimmernummer: O 08
Zimmernummer: O 14