Persönliches Budget
Selbstbestimmung und Selbständigkeit für Menschen mit Behinderung durch ein persönliches Budget
Geld oder Gutscheine statt Sachleistungen - das ist das Prinzip des Persönlichen Budgets
Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen umfasst Leistungen zur Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Diese Leistungen können - wenn es beantragt wird - auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um dem Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Der Budgetnehmer erhält anstelle einer Sachleistung in der Regel einen vereinbarten Geldbetrag, mit dem er notwendige Unterstützung selbst einkaufen und bezahlen kann.
Das Persönliche Budget ist keine neue Sozialleistung, sondern eine neue Form der Leistungserbringung.
Werden zusätzliche Leistungen von verschiedenen Leistungsträgern der Sozialversicherung (zum Beispiel Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung) beantragt wird von einem Beauftragten ein trägerübergreifendes Persönliches Budget als Komplexleistung zur Verfügung gestellt.
Leistungsträgerübergreifend können am Persönlichen Budget beteiligt sein:
- gesetzliche Krankenkassen
- Bundesagentur für Arbeit
- gesetzliche Unfallversicherung
- gesetzliche Rentenversicherung
- Kriegsopferversorgung und -fürsorge
- öffentliche Jugendhilfe
- Sozialhilfe
- soziale Pflegeversicherung
- Integrationsämter
Bei diesen Leistungsträgern oder bei einer gemeinsamen Servicestelle erhalten Sie weitere Informationen oder können Sie ein Persönliches Budget beantragen.
Ziele des Persönlichen Budgets
- Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe
- Förderung der Eigenverantwortung
- Einbeziehung der Menschen mit Behinderung in die Hilfeplanung
- Individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung
- Vorrang ambulanter vor stationärer Leistung
- Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen
Wer kann ein Persönliches Budget erhalten?
Ein Persönliches Budget kann jeder behinderte Mensch erhalten, der Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe hat. Leistungen zur Teilhabe sind solche, die den behinderten Menschen befähigen sollen, am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen (zum Beispiel Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII).
Wofür kann ein Persönliches Budget verwendet werden?
Budgetfähig sind Leistungen zur Teilhabe und die Leistungen der Rehabilitationsträger, die sich auf den alltäglichen und regelmäßig wiederkehrenden Bedarf beziehen und als Geldleistung oder als Gutscheine erbracht werden können. Damit kommen insbesondere Leistungen in Betracht aus den Bereichen:
- Wohnen
- Arbeit/Beruf
- Bildung
- Mobilität
- Freizeit
- Kommunikation
Wie hoch ist ein Persönliches Budget?
Der individuelle Hilfebedarf wird gemeinsam mit dem Leistungsberechtigten und dem zuständigen Rehabilitationsträger festgestellt. Die Höhe des Persönlichen Budgets soll die Kosten aller bisher individuell festgestellten bisherigen Sachleistungen bzw. die Summe der ohne das Persönliche Budget zu erbringenden Leistungen (einschließlich der eventuellen Grundsicherung etc.) nicht überschreiten.
Einsatz von Einkommen und Vermögen
Bei der Erbringung von Teilhabeleistungen auf der Grundlage des SGB XII sind die Regelungen bezüglich des Einsatzes von Einkommen und Vermögen, geregelt im 11. Kapitel SGB XII, zu beachten.
Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budgets ist ein Antrag, der folgende Angaben enthalten sollte:
- Welche Art der Behinderung liegt vor?
- Welche Leistungen werden benötigt und sollen mit einem Budget abgegolten werden?
- Werden von anderen Sozialleistungsträgern (zum Beispiel Pflegekasse, Agentur für Arbeit, Krankenkasse) derzeit Leistungen gezahlt oder wurden solche Leistungen beantragt?
- Wer soll bei einem Budgetgespräch beteiligt werden (zum Beispiel Betreuer)?
Im Rahmen eines Bedarfsfeststellungsverfahrens wird dann der jeweilige Hilfebedarf des behinderten Menschen ermittelt und anschließend zwischen Budgetnehmer und Leistungsträger eine Zielvereinbarung abgeschlossen.
Was noch zu beachten ist
Werden im Rahmen eines Persönlichen Budgets Personen eingestellt, ist der Budgetnehmer Arbeitgeber und muss die Beschäftigten gegebenenfalls bei der Sozialversicherung, beim Finanzamt oder bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Für den Bereich Eingliederungshilfe für Erwachsene mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung:
Herr Möske |
Silcherstr. 5 97074 Würzburg Telefon: 0931-7959 1247 Fax: 0931-7959 2247 E-Mail: k.moeske@bezirk-unterfranken.de Zimmernummer: E 32 |
Für den Bereich Eingliederungshilfe für Erwachsene mit seelischer Behinderung, Kinder und Jugendliche:
Herr Ort |
Silcherstraße 5 97074 Würzburg Telefon: 0931-7959 1306 Fax: 0931-7959 2306 E-Mail: j.ort@bezirk-unterfranken.de Zimmernummer: O 10 |
Formulare zum Herunterladen:
Wir bieten Ihnen die Formulare als PDF-Dateien an. Zum Herunterladen können Sie zum Beispiel den ADOBE Acrobat Reader verwenden. Diesen erhalten Sie kostenlos unter "http://www.adobe.de/" (externer Verweis).
Erstantrag
Antrag auf Sozialhilfeleistungen
Zusatzblatt zum Sozialhilfeantrag
Vermögenserklärung
Sozialbericht zum Gesamtplanverfahren
Arztbericht zum Gesamtplanverfahren
Mietbescheinigung
Verlängerungsantrag
Antrag auf Sozialhilfeleistungen
Zusatzblatt zum Sozialhilfeantrag
Vermögenserklärung
HEB-B-Bogen
Abschluss der Leistung
HEB-C-Bogen
ANMERKUNG: Die Unterlagen zum Gesamtplanverfahren (incl. HEB-Bögen) erhalten Sie auf den Seiten des Bayerischen Bezirketags (externer Verweis).
Weiterführende Links:
Ihr zuständiger Ansprechpartner im Bereich Eingliederungshilfe für Erwachsene mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung
Ihr zuständiger Ansprechpartner im Bereich Eingliederungshilfe für Erwachsene mit seelischer Behinderung, Kinder und Jugendliche
Ihr zuständiger Ansprechpartner im Bereich der Kriegsopferfürsorge
