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Hinweis für die Verwendung bezirklichen Informationsmaterials


Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist es Staatsorganen u. a. untersagt, mit Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit für politische Parteien zu werben, insbesondere parteinehmend in einen Wahlkampf einzugreifen. Dieses Gebot staatlicher Neutralität soll die Chancengleichheit aller Parteien wahren und eine von staatlicher Einflussnahme möglichst freie Willensbildung des Wahlbürgers ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, sind auch Parteien, Wahlbewerber und Wahlhelfer verpflichtet, eine im Sinne dieses Urteils missbräuchliche Verwendung bezirklichen Informationsmaterials zu unterlassen. 


Es gilt daher Folgendes zu beachten: 

Für die Öffentlichkeitsarbeit hergestelltes Informationsmaterial des Bezirks Unterfranken darf weder von Parteien, noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt sowohl für die Bezirkstagswahlen als auch die Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe von Druckwerken des Bezirks Unterfranken an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. 

Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf bezirkliches Informationsmaterial nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. 

Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann und auf welchem Weg die Publikationen dem Empfänger zugegangen sind und auch unabhängig von deren Inhalt, Aufmachung und Anzahl. 

Den Parteien ist es jedoch gestattet, bezirkliches Informationsmaterial zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

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Ansprechpartner:
Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-0
Fax: 0931 7959-3799