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Bekenntnis zur Inklusion- Bezirk Unterfranken

Der Bezirk Unterfranken bekennt sich zur UN- BRK und zu dem Gedanken der Inklusion.

Deren Umsetzung ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Sie betrifft den privaten Sektor wie den öffentlichen Bereich und stellt Anforderungen an beide Akteursgruppen. Während alle privaten Akteure, seien es Arbeitgeber, Dienstleister oder Einrichtungen, sich der Vielfalt ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihrer Kunden und Klienten öffnen müssen, sind die öffentlichen Akteure Bund und Freistatt Bayern in der Verantwortung, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu stellen. Auf der kommunalen Ebene sind Städte, Kreise und Gemeinden jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit gefragt, ihren entsprechenden Beitrag zu leisten.

Der Bezirk Unterfranken setzt im Rahmen seiner Zuständigkeit und der geltenden Gesetze den bereits eingeschlagenen Weg von der Integration zur Inklusion fort.

Bei der Ausbildung bekennt er sich insbesondere zur Förderung der Einzelintegration in Kindertagesstätten sowie zu seiner Verantwortung für das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung an Regelschulen durch die Finanzierung der Schulbegleitung. Der Bezirk Unterfranken bekräftigt jedoch seine Auffassung, dass über Schulbegleitung ein inklusives Schulsystem nicht realisiert werden kann. Er fordert den Freistaat Bayern daher auf, die Regelschulen im Zuge des Aufbaus eines inklusiven Schulsystems personell so auszustatten, dass eine Beschulung ohne Schulbegleitung möglich ist.

Bei der Teilhabe am Arbeitsleben wird er sich weiter dafür einsetzen, dass mehr Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeitsmarkt beschäftigt werden. Dazu soll das Förderprojekt zur Qualifizierung von Werkstattbesuchern zur Ermöglichung des Übergangs auf den 1. Arbeitsmarkt sowie Fördervoraussetzungen für Integrationsarbeitsplätze auf ihre Passgenauigkeit überprüft und ggf. angepasst werden.

Im Bereich des Wohnens wird der Bezirk Unterfranken weiter für bedarfsgerechte und möglichst heimatnahe Strukturen sorgen. Dabei ist insbesondere auch auf die ortsnahe Lage und Einbeziehung in das Gemeinwesen zu achten.

Mit dem Behindertenfahrdienst und der beschlossenen Ausweitung der Förderung für inklusive Projekte, Freizeit- und Begegnungsmaßnahmen leistet der Bezirk Unterfranken einen wichtigen Beitrag für die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung.

Er schafft damit die Grundlage für die Inklusion. Diesen Weg wird er konsequent weitergehen.

Der Bezirk Unterfranken bekennt sich zur Förderung der Selbsthilfe und der Beratungsdienste. Dabei müssen die Aktivitäten und Aufgaben der Beratungsdienste im Lichte der UN- Behindertenrechtkonvention betrachtet und ggf. fortentwickelt werden.

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Ansprechpartner:

Frau Jentsch
Tel: 0931 7959 1824
Fax: 0931 7959 2824
Tel: 0931 7959 1325
Fax: 0931 7959 2325

Zuständigkeit für: Landkreis Bad Kissingen, Landkreis Bad Neustadt an der Saale