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Wir über uns

Gemeinschaftliches Wohnen für Menschen mit Behinderung

Das Gemeinschaftliche Wohnen ist eine Soziale Hilfe
für Menschen mit Behinderung in einer besonderen Wohnform.

 

Was ist Gemeinschaftliches Wohnen?

Menschen mit Behinderung leben in einer Einrichtung.

Sie leben nicht in einer eigenen Wohnung.

In der Einrichtung wohnen auch andere Menschen mit Behinderung.

Die Menschen in der Einrichtung brauchen sehr viel Hilfe.

Dafür arbeiten viele Pfleger und Betreuer in den Einrichtungen.

Sie helfen den Bewohnern.

Sie kochen Essen oder planen gemeinsam den Tag.

Hilfe beim Trinken


 

Hilfe beantragen

Sie wollen das Gemeinschaftliche Wohnen nutzen,

können es aber nicht selbst bezahlen?

Dann bezahlt der Bezirk Unterfranken vielleicht dafür.

Das Gemeinschaftliche Wohnen müssen Sie beantragen.

Dafür gibt es ein Formular.

Computer

Hier können Sie das Formular runter·laden:

Antrag auf Sozial·leistungen

Der Bezirk Unterfranken schickt Ihnen das Formular auch zu.

Fragen Sie den Bezirk Unterfranken danach.

Sie verstehen das Formular nicht?

Dann bitten Sie jemanden um Hilfe beim Ausfüllen.


 

Haben Sie einen Antrag auf Gemeinschaftliches Wohnen gestellt?

Dann meldet sich ein Mitarbeiter vom Bezirk Unterfranken.

Gemeinsam besprechen sie Ihren Hilfe·bedarf.

Danach prüft der Bezirk Unterfranken den Antrag
und entscheidet:
So viel Geld bekommen Sie für Stationäres wohnen.

Person stellt einen Antrag

 

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Übersetzung: Bezirk Unterfranken

Prüfung: Büro für Leichte Sprache Würzburg, www.leichte-sprache-wuerzburg.deexterner Link und Prüfgruppen der Mainfränkischen Werkstätten.

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Logo für einfaches Lesen: © Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe. Weitere Informationen unter www.leicht-lesbar.euexterner Link


 

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