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Soziale Hilfe für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche mit Behinderung sollen
am Leben teil·haben können wie Kinder ohne Behinderung.
Deshalb bezahlt der Bezirk Unterfranken
Soziale Hilfe für Kinder und Jugendliche.

Der Bezirk Unterfranken hilft
Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.
Der Bezirk Unterfranken hilft auch,
wenn das Kind zum Beispiel eine Entwicklungs·störung hat.

Denn durch die Entwicklungs·störung könnte das Kind eine Behinderung bekommen.

Der Bezirk Unterfranken hilft
Kindern und Jugendlichen mit

  • einer geistigen Behinderung
  • einer körperlichen Behinderung

Wichtig: In Bayern gibt es eine besondere Regelung.
Der Bezirk Unterfranken hilft Kindern mit seelischer Behinderung,
bevor sie in die Schule kommen.
Schul·kindern mit seelischer Behinderung hilft das Jugend·amt.


Diese Sozialen Hilfen für Kinder und Jugendliche
bezahlt der Bezirk Unterfranken:

  • Früh·förderung
  • Einzel·betreuung
  • Schul·begleiter
  • Tages·stätte
  • Internat


 

Früh·förderung

Die Früh·förderung ist eine Soziale Hilfe
für Kinder von 0 bis 7 Jahren.
In der Früh·förderung arbeiten viele Menschen zusammen.
Sie üben mit dem Kind

  • sprechen
  • spielen
  • krabbeln
  • laufen
Baby

Einzel·betreuung

Kinder ab 3 Jahren kommen in einen Kindergarten.
Auch Kinder mit Behinderung dürfen
in einen Kindergarten gehen.
Dort brauchen sie oft Hilfe von einem ausgebildeten Mitarbeiter.
Das nennt man Einzel·betreuung.
Kinder mit Einzel·betreuung bekommen zum Beispiel Hilfe

  • beim Spielen
  • beim Essen
  • beim Basteln

Schul·begleiter

Kinder ab 6 Jahren kommen in die Schule.

Kinder mit Behinderung brauchen Hilfe in der Schule.

Manche Kinder mit Behinderung kommen
deswegen in eine besondere Schule.

Manche Kinder mit Behinderung brauchen
mehr Hilfe als andere Kinder.

Sie bekommen Hilfe von einem Schul·begleiter.

Der Schul·begleiter hilft dem Kind

  • ruhig sitzen zu bleiben
  • im Unterricht besser aufzupassen
  • sich mit anderen Kindern gut zu vertragen

Tages·stätte

Nach der Schule gehen die meisten Kinder nach Hause.
Manche Kinder bleiben nach der Schule in der Tages·stätte.
In der Tages·stätte bekommen die Kinder Hilfe

  • bei den Hausaufgaben
  • beim Verstehen von Schul·aufgaben
  • beim Üben von Schul·aufgaben.

Die Kinder können in der Tages·stätte auch essen
und zusammen spielen.

Mensch ärger dich nicht Brettspiel

Internat

Manche Kinder mit Behinderung brauchen sehr viel Hilfe.
Ihre Eltern können ihnen diese Hilfe nicht geben.
Deshalb wohnen die Kinder in einem Internat.
Ein Internat ist eine Schule, in der Kinder wohnen.
Das heißt: Die Kinder essen und schlafen im Internat.
Nur am Wochen·ende und in den Ferien gehen die Kinder nach Hause zu ihrer Familie.

Das Internat kostet sehr viel Geld.
Manchmal müssen die Eltern einen Kosten·beitrag selbst bezahlen.
Den Rest zahlt der Bezirk Unterfranken.


Hilfe beantragen

Sie brauchen Soziale Hilfe für ein Kind,

können sie aber nicht selbst bezahlen?

Dann bezahlt der Bezirk Unterfranken vielleicht dafür.

Die Soziale Hilfe für Kinder müssen Sie beantragen.


Dafür gibt es Formulare.

Für Früh·förderung:

Antrag Frühförderung

Für Einzel·integration:

Antrag Einzelintegration

Für Tagesstätte und Internat:

Antrag auf Sozial·leistungen

Computer

Der Bezirk Unterfranken schickt Ihnen das Formular auch zu.

Fragen Sie den Bezirk Unterfranken danach.

Sie verstehen das Formular nicht?

Dann bitten Sie jemanden um Hilfe beim Ausfüllen.

Haben Sie einen Antrag auf Soziale Hilfe für Kinder gestellt?

Dann meldet sich ein Mitarbeiter vom Bezirk Unterfranken.

Gemeinsam besprechen sie den Hilfe·bedarf vom Kind.

Danach prüft der Bezirk Unterfranken den Antrag
und entscheidet:
Diese Soziale Hilfe für Kinder bezahlt der Bezirk Unterfranken.

Person stellt einen Antrag



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Übersetzung: Bezirk Unterfranken

Prüfung: Büro für Leichte Sprache Würzburg, www.leichte-sprache-wuerzburg.deexterner Link und Prüfgruppen der Mainfränkischen Werkstätten.

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Logo für einfaches Lesen: © Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe. Weitere Informationen unter www.leicht-lesbar.euexterner Link


 

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