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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Durch das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) werden Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es dabei, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden.

Der Bezirk Unterfranken bekennt sich in besonderem Maße zur Beachtung dieser menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und hat in diesem Zusammenhang eine Grundsatzerklärung  über seine Menschenrechtsstrategie abgegeben.

Wir erwarten von unseren Zulieferern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Zulieferer weitergeben. Der vom Bezirk erstellte Verhaltenskodex  ist von unseren Lieferanten verbindlich zu beachten.

Durch ein internes Beschwerdeverfahren soll es Personen ermöglicht werden, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind. Zur entsprechenden Umsetzung hat der Bezirk Unterfranken eine Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren festgelegt.

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Ansprechpartner:
Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-0
Fax: 0931 7959-3799