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Ambulante Hilfe zur Pflege wechselt zum Bezirk Unterfranken (17. September 2018)

Künftig sind die Bezirke nicht nur für die stationäre, sonern auch für die ambulante Hilfe zur Pflege zuständig. (Foto: Mauritz)

 

Würzburg. (mm) Pflegebedürftige Personen, die die für ihre Pflege notwendigen Aufwendungen nicht aus der eigenen Tasche zahlen können und bei denen die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, erhalten zur Unterstützung die so genannte „Hilfe zur Pflege“. Die bayerischen Bezirke waren schon bisher für die stationäre Form dieser bedarfsorientierten Sozialleistung zuständig, während die Landkreise und die kreisfreien Städte zur ambulanten Hilfe zur Pflege verpflichtet waren. Vergangenen Dezember hat der Bayerische Landtag das Bayerische Teilhabegesetz verabschiedet. Dieses neue Gesetzeswerk regelt, dass künftig auch die ambulante Hilfe zur Pflege in die Verantwortung der bayerischen Bezirke kommt.

Ambulante Pflege erfolgt oft in der eigenen Wohnung mit Unterstützung von Angehörigen oder eines Pflegedienstes. Für die Betroffenen hat dies den Vorteil, noch möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu können. Zur ambulanten Pflege zählt auch, wenn der oder die Betroffene in eine Wohngemeinschaft der Pflege umzieht. Ab dem 1. Januar können die Leistungsberechtigten die finanzielle Unterstützung beim Bezirk Unterfranken beantragen, sofern das eigene Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegekasse nicht ausreicht, um die ambulante Pflege zu finanzieren.

Das bedeutet, für Personen, die bereits ambulante Hilfe zur Pflege erhalten oder bis zum Jahresende eine solche beantragen, ändert sich zunächst nichts: Sie erhalten ihre Leistungen weiterhin von der gewohnten Stelle in ihrer kreisfreien Stadt oder ihrem Landkreis. Ab dem 1. Januar 2019 werden allerdings die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirks die Anträge zur Gewährung der ambulanten Hilfe zur Pflege bearbeiten.

An den gesetzlichen Grundlagen und den inhaltlichen Voraussetzungen der Hilfe zur Pflege ändert sich dadurch nichts. Alles bleibt beim alten. Allerdings müssen sich die Leistungsberechtigten dann an den Bezirk Unterfranken wenden. Weitere Details und Ansprechpartner dazu finden sich auf der Homepage des Bezirk Unterfranken: www.bezirk-unterfranken.deexterner Link. Informationen gibt es auch telefonisch unter 0931 / 7959-0 oder nach Terminvereinbarung beim Bezirk Unterfranken, Silcherstraße 5, 97074 Würzburg.

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