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Am Buß- und Bettag hieß es wieder: Vorhang auf! (21. November 2018)

 

Erlebnisreich verlief für 13 Schülerinnen und Schüler, deren Eltern beim Bezirk arbeiten, der diesjährige Buß- und Bettag. Am so genannten „Kind-komm-mit-Tag“ erlebten sie eine Exklusiv-Vorstellung im Würzburger Hobbit-Theater (Foto: Steinruck)

 

Würzburg. (mm) „Vorhang auf!“, hieß es am diesjährigen Buß- und Bettag (21. November) beim „Kind-komm-mit-Tag“ des Bezirk Unterfranken. Weil der Buß- und Bettag kein gesetzlicher Feiertag, aber nach wie vor schulfrei ist, konnten die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Bezirksverwaltung im Oberen Frauenland ihren Nachwuchs bei der Gleichstellungsbeauftragten Brigitte Steinruck abliefern. Von dort ging es für die 13 Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren gleich weiter zum Hobbit-Theater in der Münzstraße.

Nach einem kräftigen Frühstück mit Hörnchen erlebten die Schülerinnen und Schüler aus ganz Unterfranken eine exklusive Vorstellung von „Sini – jetzt fängt der Spaß erst an“. Viel ereignete sich auf der Puppen-Bühne, vor allem Überraschendes und Überwältigendes - die jungen Zuseherinnen und Zuseher waren begeistert.

Vor allem aber waren sie anschließend motiviert, selber kreativ zu werden. Aus Papier bastelten die 13 Jungs und Mädels Puppenköpfe und Masken, bemalten sie und machten Bewegungsspiele.

Den kulinarischen Höhepunkt des „Kind-komm-mit-Tags“ schuf schließlich Fabian Beck, seines Zeichens Küchenchef im König-Ludwig-Haus. Er verwöhnte die jugendlichen Theater-Gäste mit Burgern jeglicher Art – individuell belegt von den Kids persönlich. „Das ist ja mein Lieblingsessen!“, waren sich die kleinen Feinschmecker einig.

So gestärkt ging es dann zurück ins Bezirksgebäude, wo die Schülerinnen und Schüler noch gucken konnten, wo denn Mutti oder Vati so den lieben langen Tag arbeiten.

Der Buß- und Bettag ist ein Feiertag der evangelischen Kirche. Im Jahr 1995 wurde er als arbeitsfreier Tag gestrichen, um die Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch die damals neu eingeführte Pflegeversicherung durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen.

 

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