3. Pauschal finanzierte Angebote (SpDis/ Zuverdienst/ Gerontopsychiatrische Dienste/ Psychosoziale Beratungsstellen/ OBA
Regelungen 16.03.2020 – 19.04.2020
Sofern wegen der Corona-Pandemie eine Schließung erfolgt, ist dies nicht förderschädlich. Soweit möglich, ist das Beratungsangebot aufrecht zu erhalten bzw. auf anderen Wegen (z. B. telefonisch oder über digitale Medien) sicherzustellen.
Regelungen ab 20.04.2020
Sofern wegen Corona eine Schließung erfolgt, ist dies nicht förderschädlich. Soweit möglich, ist das Beratungsangebot aufrecht zu erhalten bzw. auf anderen Wegen (z.B. telefonisch oder über digitale Medien) sicherzustellen.
Öffentliche und private (Versicherungen) Ersatz-, Entschädigungs- oder Ausfallleistungen, insbesondere Kurzarbeitergeld bei (Teil-) Freistellung, Leistungen nach dem IfSG etc. sind in Anspruch zu nehmen und werden angerechnet. Für die Finanzierung von Mehrkosten wird angesichts der pauschalen Weiterfinanzierung kein Raum gesehen.