6. Frühförderung
Regelungen 16.03.2020 – 19.04.2020
Für das leistungsberechtigte Kind wird ein Jahreskontingent bewilligt. Die Leistung wird in der Regel 1- oder 2-mal wöchentlich pro Kind durch eine Frühförderstelle erbracht. Der Bezirk Unterfranken refinanziert diese Leistung während des Zeitraums der Corona-Pandemie mit 6 Behandlungseinheiten pro Kind im Monat.
Regelungen ab 20.04.2020
Die Bezirke gehen davon aus, dass Leistungen in angepasster Form (Telefon, Online) weiter erbracht werden.
Pauschal werden grundsätzlich 75 % des durchschnittlichen Aufwands des letzten Jahres erstattet. Öffentliche und private (Versicherungen) Ersatz-, Entschädigungs- oder Ausfallleistungen, insbesondere Kurzarbeitergeld bei (Teil-) Freistellung, Leistungen nach dem IfSG etc. sind in Anspruch zu nehmen und werden angerechnet. Härtefallregelungen mit einem höheren Prozentsatz sind möglich in Abhängigkeit vom Umfang der erbrachten Leistung in angepasster Form.