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11. Schul/Individualbegleitungen

Regelungen 16.03.2020 – 19.04.2020

Die Leistungserbringer werden – ausgenommen der Ferienzeiten - so gestellt, als ob sie ihre Leistung regulär an den Kindern erbringen würden. Im Kindergarten werden während der Ferienzeit tatsächliche Anwesenheitstage finanziert.

Regelungen ab 20.04.2020

Es werden 60 % der bisherigen Geldleistungen bezahlt.

Sofern im Einzelfall nachgewiesen wird, dass das Personal für Leistungsbereiche der Eingliederungshilfe eingesetzt wird, wird ein entsprechend höherer Betrag geleistet. Öffentliche und private (Versicherungen) Ersatz-, Entschädigungs- oder Ausfallleistungen, insbesondere Kurzarbeitergeld bei (Teil-) Freistellung, Leistungen nach dem IfSG etc. sind in diesem Fall in Anspruch zu nehmen und werden angerechnet.

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Ansprechpartner:
Herr Gludowatz
Tel: 0931 7959 1358
Fax: 0931 7959 2358