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12. Jugendhilfeeinrichtungen

Regelungen 16.03.2020 – 19.04.2020

In den Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen der Bezirk Unterfranken Leistungen der Eingliederungshilfe erbringt, schließt sich der Bezirk an die Vor-Ort-Regelung des jeweiligen Jugendamtes an.

Regelungen ab 20.04.2020

In den Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen der Bezirk Unterfranken Leistungen der Eingliederungshilfe erbringt, schließt sich der Bezirk an die Vor-Ort-Regelung des jeweiligen Jugendamtes an.

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Ansprechpartner:
Herr Gludowatz
Tel: 0931 7959 1358
Fax: 0931 7959 2358