12. Jugendhilfeeinrichtungen
Regelungen 16.03.2020 – 19.04.2020
In den Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen der Bezirk Unterfranken Leistungen der Eingliederungshilfe erbringt, schließt sich der Bezirk an die Vor-Ort-Regelung des jeweiligen Jugendamtes an.
Regelungen ab 20.04.2020
In den Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen der Bezirk Unterfranken Leistungen der Eingliederungshilfe erbringt, schließt sich der Bezirk an die Vor-Ort-Regelung des jeweiligen Jugendamtes an.