Bitte stellen Sie Ihre Schriftgröße ein:              

Kontrastfunktion aktivieren:  

Mehr Wahlfreiheit bei der Mobilität (12. Mai 2022)

Bezirk Unterfranken novelliert die Mobilitätsrichtlinie – Regelung tritt am 1. Juli in Kraft

Mobilität gehört in einer modernen Gesellschaft zu den Grundbedürfnissen. Mit seiner Mobilitätsrichtlinie unterstützt der Bezirk Unterfranken die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. (Foto: Mauritz)

Würzburg. (mm) Einstimmig hat der Sozialausschuss des Bezirkstags von Unterfranken am Donnerstag (12. Mai) die so genannte „Mobilitätsrichtlinie“ geändert, mit der Menschen mit Behinderung finanzielle Hilfen erhalten, um leichter am kulturellen und sozialen Leben teilnehmen zu können. Die früher als „Behindertenfahrdienst“ bezeichnete Leistung sah seit einer Novellierung im Herbst 2020 die Umstellung von Kilometerkontingenten auf Geldleistungen vor. Damit sollte die Möglichkeit zu einem selbstbestimmten Einsatz der Mobilitätshilfe geschaffen werden. Allerdings zeigte jetzt eine umfangreiche Fragenbogenaktion in Verbindung mit der Analyse der im vergangenen Jahr vorgelegten Verwendungsnachweise, dass einige der Betroffenen einen höheren Finanzbedarf haben als von der Richtlinie vorgesehen.

Bei einer Vielzahl der untersuchten Fälle habe die Höhe der bislang gewährten Pauschalen durchaus ausgereicht, wie die Leiterin der Sozialverwaltung, Eva-Maria Löffler, betonte: „So hat die Mehrheit der befragten Personen angegeben, sie kämen mit der gewährten Höhe der Mobilitätspauschale zurecht.“ Die Evaluierung habe sogar gezeigt, „dass einige Personen die Pauschalen nicht annähernd ausgeschöpft haben“. Kritisiert wurde hingegen die zu starre Entlohnung der Privatpersonen und die unflexible Auszahlung der Pauschale.

Die Untersuchung habe auch gezeigt, dass Personen, die zu Hause oder im ambulant betreuten Wohnen lebten, oftmals einen höheren Bedarf an Mobilitätshilfe hatten als Menschen, die in einer stationären beziehungsweise besonderen Wohnform lebten, so Löffler weiter. Relativ unerheblich scheint zu sein, ob die Betroffenen auf dem Land oder in der Stadt leben.

Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse hat die Sozialverwaltung die Mobilitätsrichtlinie umfassend überarbeitet. Die wesentliche Änderung stelle laut Löffler die Einführung eines so genannten Drei-Säulen-Modells dar. Dies bedeute, Mobilitätsleistungen könnten künftig in Form von drei verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten beantragt werden. Es bestehe künftig die Wahl zwischen einem Regelbetrag, einem Grundbetrag oder einer individuellen Mobilitätshilfe. „Diese Wahl zwischen drei alternativen Leistungsformen lässt die größtmögliche Individualität zu und regelt dennoch die grundsätzliche Inanspruchnahme der Mobilitätsleistungen im Bezirk Unterfranken“, unterstrich Löffler. Die gestaffelten Leistungen könnten je nach individuellem Bedarf beantragt werden und deren Verwendung sei erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nachzuweisen beziehungsweise zu bestätigen. Künftig werde auch nicht mehr nach dem Wohnsitz unterschieden, so dass Menschen, die auf dem Land leben, die gleichen Beträge zur Verfügung haben wie Menschen aus Städten.

Eine kleine Einschränkung machte die Leiterin der Sozialverwaltung allerdings noch: die Evaluierung habe in einem Corona-Jahr stattgefunden. Es könnte also sein, dass durch den Lockdown und die pandemiebedingten Einschränkungen die Ergebnisse verzerrt wurden. Die Sozialverwaltung werde daher in den kommenden Jahren die gesellschaftlichen und finanziellen Entwicklungen genau beobachten und die Richtlinie gegebenenfalls den dann veränderten Gegebenheiten anpassen.

Quer über alle Fraktionen hinweg stieß die neue Richtlinie, die am 1. Juli 2022 in Kraft treten wird, auf Zustimmung. Karin Renner (CSU) sagte, die neue Vorschrift zeige, dass „der Bezirk Unterfranken bei den Menschen ist“. Tamara Bischof (Freie Wähler) schloss sich dieser Auffassung „nahtlos“ an: die jetzige Fassung der Mobilitätsrichtlinie werde allen Menschen gerecht. Christina Feiler (Bündnis 90/Die Grünen) bedankte sich „ausdrücklich“ bei der Verwaltung. Die Novellierung der Richtlinie sei ihr von Anfang an ein wichtiges Anliegen gewesen.

drucken Drucken
Ansprechpartner:
Florian Hiller
Stv. Pressesprecher
Tel: 0931 7959-1618
Fax: 0931 7959-2618

Zimmernummer: O 60