Bezirk berät – jetzt auch vor Ort (4. November 2023)
Frauenpower im Beratungsteam des Bezirk Unterfranken
Sie gehören zu den Mitarbeiterinnen des Beratungsteams vor Ort: (von links); Hilal Tercan, Bianca Köller, Melisa Aydin, Laura Wüscher, Claudia Gehr, Christina Heinrich (Foto: Florian Hiller).
Würzburg. (hil) Der Bezirk Unterfranken „berät, hilft, fördert“. Diesen Claim hat sich der Bezirk Unterfranken nicht nur auf die sprichwörtlichen Fahnen geschrieben, sondern füllt ihn auch mit Leben. Seit September finden deshalb rund ums Thema „Eingliederungshilfe“ in regelmäßigen Abständen Beratungstermine statt – und das vor Ort.
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die Menschen mit Behinderung oder Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, hilft, die Folgen ihres Handicaps zu mildern und dadurch eine größtmögliche Teilhabe zu gewährleisten.
Das Beratungsangebot ist eine erste Anlaufstelle für Betroffene, Angehörige und Betreuerinnen und Betreuer, aber auch weitere interessierte Personen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialverwaltung des Bezirk Unterfranken beraten zur gesamten Bandbreite der Eingliederungshilfe. Doch was ist Eingliederungshilfe eigentlich genau und welche Leistungen verbergen sich dahinter?
Eingliederungshilfe lässt sich grob in drei Bereiche einteilen: Leistungen der sozialen Teilhabe, der Teilhabe am Arbeitsleben und der Teilhabe an Bildung. Unter „Leistungen zur sozialen Teilhabe“ fallen zum Beispiel Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zum Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten oder Leistungen zur Mobilität.
Im Gesetz heißt es beispielsweise zu den Assistenzleistungen: „Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung werden Leistungen für Assistenz erbracht. Sie umfassen insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen. Sie beinhalten die Verständigung mit der Umwelt in diesen Bereichen".
Konkret fallen darunter das ambulant betreute Wohnen oder die Unterbringung in einer besonderen Wohnform. Daneben gibt es noch viele andere Hilfeleistungen. Ein wichtiger Bereich ist die Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche. Hier können sich Eltern über Fördermöglichkeiten für ihre Kinder beraten lassen. Denkbar wäre die Einzelintegration in einem Kindergarten oder die Förderung an einer Frühförderstelle. Sämtliche Leistungen können auch in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden.
Hilfesuchende werden aber auch über die Angebote und Schnittstellen zu anderen Leistungsträgern - im Kontext der Eingliederungshilfe - wie der gesetzlichen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, beraten.
„Durch die Beratung vor Ort sollen Hürden bei der Hilfesuche abgebaut werden und erste Sachfragen geklärt und auf der anderen Seite die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gestärkt werden“, erklärt der neugewählte Bezirkstagspräsident Stefan Funk.
Weil die Beratung direkt von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern wahrgenommen wird, kann die Antragsstellung passgenau erfolgen. Die unterfrankenweiten Beratungsgespräche finden an den Standorten Aschaffenburg, Bad Kissingen, Bad Neustadt an der Saale, Haßfurt, Karlstadt, Kitzingen, Miltenberg, Schweinfurt und Würzburg statt. Das Angebot ist kostenfrei.
Ratsuchende können sich per E-Mail (beratung-eingliederungshilfe@bezirk-unterfranken.de) oder telefonisch (0931 7959 1349) einen Beratungstermin in ihrer Region geben lassen. Die Anschriften der Beratungsstandorte und die Termine stehen auf der Homepage des Bezirk Unterfranken unter https://www.bezirk-unterfranken.de/beratung-egh.
Ansprechpartner:
Zimmernummer: O 56
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