Bitte stellen Sie Ihre Schriftgröße ein:              

Kontrastfunktion aktivieren:  

Inklusion beginnt mit der Bewusstseinsbildung (5. Juni 2014)


Internes Symposium des Bezirk Unterfranken – Regelungen gelten vorläufig weiter


Hilmar Mainberger (rechts) vom bayerischen Sozialministerium begeisterte seine Zuhörer (von links): Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel, Jochen Lange, Direktor der Bezirksverwaltung, Peter Ditze, Leiter der Sozialverwaltung, Rainer Klingert, Geschäftsleiter der Krankenhäuser und Heime, Bezirksrat Dr. Peter Motsch und Psychiatrie-Koordinator Dr. Gebhard Angele. (Foto: Mauritz)
 

Würzburg. (mm) Der Bezirk Unterfranken macht ernst mit der Umsetzung der so genannten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Im Rahmen eines hausinternen Symposiums diskutierten vor kurzem Bezirksrätinnen und Bezirksräte sowie zahlreiche Beschäftigte aus Haupt- und Sozialverwaltung mit zwei Experten über die „Inklusion – Bewusstseinsbildung in der Verwaltung“. Damit wollten Bezirks-Politiker und Bezirks-Mitarbeiter „das Verständnis für das Thema sowie die damit verbundenen Probleme schärfen“, wie Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel in seiner Begrüßung betonte.

Inklusion bedeute, jedem Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen, erläuterte Hilmar Mainberger vom bayerischen Sozialministerium – und „zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter!“ Wie Mainberger in seinem Referat über die Grundzüge der UN-Behindertenrechtskonvention weiter betonte, beschränke sich Inklusion nicht auf Kindertagesstätten und Schulen. Vielmehr schließe sie alle Lebensbereiche ein, also auch Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Freizeit. Alle Menschen sollten gleichberechtigt am Leben teilnehmen können, egal ob mit oder ohne Behinderung!

Bei der UN-Behindertenrechtskonvention handele es sich um eine Verpflichtung, die von Staaten eingegangen worden sei, betonte Mainberger. Wichtig war dem Referenten auch der Hinweis, „dass im deutschen Sozialrecht die derzeit bestehenden Regelungen solange gelten, bis andere Gesetze verabschiedet werden“.

Ein Beispiel aus der Praxis der Inklusion stellte Detlev Steinwachs vor. Der Leiter des „Wohnverbundes Haus Gertrud“ des Sozialdienstes katholischer Frauen in Würzburg berichtete vom „Bürgerhaus Pleich“, einer „niederschwellig angesiedelten Inklusion“. Die Stadt Würzburg habe das aus dem Mittelalter stammende Haus saniert und zu einer Begegnungsstätte ausgebaut. Das Haus verfüge über einen behindertengerechten Sanitärbereich und biete Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zwei Wohnungen für Wohngemeinschaften mit zwei beziehungsweise drei Plätzen. Das Besondere am „Bürgerhaus Pleich“ sei, dass deren Bewohner im Rahmen der Hinzuverdienst-Regelung selber für die Sauberkeit und den Service in der Begegnungsstätte sowie für die Betreuung der Besucher zuständig seien. So gesehen seien die beiden Wohngemeinschaften ein Musterbeispiel für die Inklusion: Zum einen lebten Menschen mit Handicaps mitten in der Stadt, zum anderen wirke die Begegnungsstätte selbst inklusiv, „weil deren Bewohner für den Stadtteil arbeiten“, sagte Steinwachs.
 

drucken Drucken
Ansprechpartner:
Pressereferat
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-1617
Fax: 0931 7959-2617