Keine Gewähr auf Vollständigkeit der Angaben
Der Bezirk Unterfranken kann die Vollständigkeit der Informationen in der Angebotssuche sowie die Übersicht der Fahrdienstanbieter nicht gewährleisten, er strebt diese jedoch an. Einrichtungsträger, die in die Angebotssuche aufgenommen werden möchten oder Fahrdienstanbieter im Sinne der Mobilitätsrichtlinie, die noch nicht in der Liste aufgenommen wurden, können die Eintragung in die Liste durch Ausfüllen des zur Verfügung gestellten Formulars begehren. Das Anliegen wird dann schnellstmöglich bearbeitet. Darüber hinaus wird der Bezirk Unterfranken auch eigenständig in regelmäßigen Abständen Recherchen anstellen, um die Liste zu ergänzen und zu vervollständigen. Der Bezirk Unterfranken unterhält die Informationen in der Angebotssuche und die Liste der Fahrdienstanbieter aus eigenen personellen und sachlichen Mitteln, eine Gegenleistung an den Bezirk Unterfranken erfolgt nicht. Sofern die Einrichtungsträger bzw. Fahrdienstanbieter die Voraussetzungen erfüllen, werden diese in die Liste aufgenommen. Der Bezirk Unterfranken stellt die Liste im Rahmen der Mobilitätsrichtlinie zur Verfügung. Die Aufnahme und Zulassung in die Liste erfolgt nach objektiven Kriterien. Die Reihenfolge der genannten Fahrdienstanbieter und Informationen der Angebotssuche entspricht keiner Priorisierung durch den Bezirk Unterfranken, sondern stellt lediglich eine alphabetische Auflistung nach den Planungsregionen Unterfrankens dar.