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Hilfe zur Pflege

Der Bezirk Unterfranken unterstützt pflegebedürftige Menschen. Die Voraussetzungen zur Gewährung von Hilfe zu Pflege liegen grundsätzlich vor, wenn eine erhebliche Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 besteht und die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen um die entstehenden Pflegekosten zu decken.

Leistungen können frühestens ab dem Tag gewährt werden, an dem die Bedürftigkeit beim Bezirk Unterfranken gemeldet wird.




 

Die Hilfe zur Pflege erstreckt sich über:

Leistungen der ambulanten Pflege können dazu beitragen, pflegebedürftigen Menschen zu helfen, möglichst lange in der eigenen Wohnung zu bleiben.


Als Leistungen können unter anderem in Betracht kommen:

  • Häusliches Pflegegeld (zur Sicherstellung der Pflege in Eigenregie)
  • Kosten für einen Pflegedienst
  • Haushaltshilfen
  • Verhinderungspflege bei kurzfristigen Ausfall der Pflegeperson


Die Gewährung dieser Hilfen ist einkommens- und vermögensabhängig.

Leistungen der stationären Pflege werden Pflegebedürftigen gewährt, welche nicht mehr selbstständig zuhause wohnen und ihren Alltag bewältigen können.

Hierbei übernimmt der Bezirk Unterfranken die ungedeckten Kosten der Unterbringung in einem Pflege- oder Altenheim ganz oder teilweise.


Als Nebenleistungen können darüber hinaus in Betracht kommen:

  • Bekleidungshilfe
  • Monatlicher Barbetrag zur freien Verfügung ("Taschengeld")
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge


Die Gewährung dieser Hilfen ist einkommens- und vermögensabhängig.

Der Bezirk Unterfranken unterstützt Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung leben, aber zeitweise im Tagesverlauf in einer Tagespflegeeinrichtung betreut werden.


Die Gewährung dieser Hilfen ist einkommens- und vermögensabhängig.

Der Bezirk Unterfranken gewährt Leistungen der Kurzzeitpflege bei vorübergehender Heimunterbringung. Kurzzeitpflege kann zum Beispiel aufgrund von Verhinderung der Pflegeperson oder erhöhtem kurzfristigem Pflegebedarf, beispielsweise nach einer schweren Operation, benötigt werden.


Die Gewährung dieser Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.


Bei weiteren Fragen finden Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.

Eine kostenlose Beratung zu allen Themen rund um die Pflege erhalten Sie auch bei einem Pflegestützpunkt.


Weitere Informationen

Broschüre Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit

Beratungsführer Pflege


Hier können Sie nach Alten- und Pflegeheimen in Ihrer Nähe suchen.

Mit dem AOK Pflege-Navigatorexterner Link (externer Verweis) finden Sie darüber hinaus Pflegedienste, Einrichtungen für die Tages-/Nachtpflege, Pflegeheime sowie Unterstützungsangebote in ganz Deutschland.

Ferner finden sie hierexterner Link Listen der Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern für ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflegebedarf.

Antragsformulare für Hilfe zur Pflege:

Antrag auf Sozialleistungen

Zusatzblatt zum Antrag auf Sozialleistungen

Vermögenserklärung





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Ansprechpartner:
Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-0
Fax: 0931 7959-3799