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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Zwei Menschen geben sich die Hand.
 

Sind besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden, ist Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu gewähren, wenn diese aus eigener Kraft nicht überwunden werden können. Die Hilfe soll den Betroffenen befähigen, seine sozialen Schwierigkeiten zu überwinden. Besondere Lebensverhältnisse können bestehen bei fehlender oder nicht ausreichender Wohnung, bei ungesicherter wirtschaftlicher Lebenslage, bei gewaltgeprägten Lebensumständen, bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder bei vergleichbaren nachteiligen Umständen.


Durch besondere Lebensverhältnisse vorhandene soziale Schwierigkeiten müssen deutlich allgemeine soziale Schwierigkeiten - wie sie im Leben jedes Menschen zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Verlust der Wohnung auftreten können - übersteigen und eine Teilnahme am Leben in der Gesellschaft erheblich beeinträchtigen.

Die Hilfe umfass alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, insbesondere

  • Beratung und persönliche Betreuung für den Hilfesuchenden und seine Angehörigen
  • Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes
  • Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung


Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten wird zeitlich befristet gewährt. Soweit Bedarf nach anderen gesetzlichen Bestimmungen gedeckt werden kann, sind diese Hilfen vorrangig.


Bei weiteren Fragen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.


Antrag und Formulare:

Antrag auf Sozialleistungen für Gefährdete

Zusatzblatt zum Antrag auf Sozialleistungen

Vermögenserklärung

Verdienstbescheinigung

Mietbescheinigung



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Ansprechpartner:
Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-0
Fax: 0931 7959-3799