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Betreutes Wohnen in Familien


Mit dem Betreuten Wohnen in Familien wird die Unterbringung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung in einer Fremdfamilie beschrieben. Hiermit ist weder die Pflege, noch die Versorgung durch die eigene Familie gemeint.


Das Betreute Wohnen in Familien kommt insbesondere für Menschen mit Behinderung in Betracht, die in einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung leben oder zukünftig leben müssten oder die zu Hause nicht mehr alleine zurechtkommen.


Sie bietet den Betroffenen, die nicht nur vorübergehender Hilfestellungen bedürfen, in der besonderen sozialen Eingebundenheit in der Gastfamilie zumindest mittelfristig eine stabilisierende Lebensperspektive.


Insofern grenzt sich das Betreute Wohnen in Familien von sonstigen Betreuungsvarianten, wie zum Beispiel dem Ambulant Betreuten Wohnen, ab.


Hier wird neben konkreten Betreuungsleistungen durch die Familie, die durch das Fachpersonal des Betreuten Wohnens in Familien begleitet wird, auch die Möglichkeit der selbstverständlichen Einbindung in ein bestehendes familiäres Beziehungsgefüge eröffnet.


Insofern besteht die Zielgruppe des Betreuten Wohnens in Familien aus Menschen mit Behinderung, die

  • neben professionellen Betreuungsangeboten
  • die Integration in eine Familie als für sich geeignete und hilfreiche Lebensperspektive wünschen,
  • mit der "sozialen Nähe" des Lebens in einer Familie nicht überfordert sind und
  • aufgrund ihres bisherigen Krankheits- und Behandlungs- bzw. Betreuungsverlaufes aus fachlicher Sicht eine längerfristige Stabilisierung im Familienverbund erwarten lassen.


Betreuungsdienstleistungen im Rahmen des Betreutes Wohnen in Familien schließen weitere Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderung, wie zum Beispiel einen Tagesstättenbesuch, Werkstattbesuch oder Leistungen durch einen Sozialpsychiatrischen Dienst, nicht aus.


Der für die Maßnahme relevante Personenkreis sollte unmittelbar vor Übernahme in das Betreute Wohnen in Familien keine akuten Krisen erlebt haben und keine selbst- oder fremdgefährdenden Tendenzen aufweisen. Darüber hinaus muss der Betroffene mit Alkohol umgehen können und zumindest grundlegende Fertigkeiten der Körperhygiene beherrschen. Die zukünftige Rolle des Maßnahmeteilnehmers in der Pflegefamilie sollte bei der Zuweisung eine besondere Berücksichtigung finden. Grundsätzlich müssen die Maßnahmeteilnehmer den letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Unterfranken haben.


Wenn Sie Interesse an der Unterbringung in einer Pflegefamilie haben oder sich selbst als Pflegefamilie zur Verfügung stellen möchten, wenden Sie sich bitte an das zuständige Familienpflegeteam. Die Kontaktdaten finden Sie hier. 

Bei weiteren Fragen erreichen Sie jeweils Ihren Sachbearbeiter im Bereich Eingliederungshilfe für Erwachsene mit geister und/oder körperlicher Behinderung hier und im Bereich Eingliederungshilfe für Erwachsene mit seelischer Behinderung hier.
 

Antrag und Formulare:

Antrag auf Sozialleistungen

Zusatzblatt zum Antrag auf Sozialleistungen

Vermögenserklärung



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Ansprechpartner:
Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-0
Fax: 0931 7959-3799