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Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Beendigung der Schulausbildung

Wenn Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind, gewährt der Bezirk Unterfranken auf Antrag Leistungen der Eingliederungshilfe.

Wenn ausschließlich eine seelische Behinderung vorliegt, ist ab der Einschulung das Jugendamt für die Übernahme der Kosten aller notwendigen Hilfen zuständig.

Art und Umfang der Hilfe richten sich dabei nach dem Alter und dem Hilfebedarf.

Es kommen folgende Leistungen in Betracht:

Eltern, die sich Sorgen um die altersgerechte Entwicklung ihres Kindes machen, können sich an eine interdisziplinäre Frühförderstelle wenden.

Die Leistungen der Frühförderstelle umfassen neben der Beratung der Eltern die Diagnostik, die medizinisch-therapeutische, psychologische sowie heil- und sozialpädagogische Förderung und Therapie.

Die Maßnahmen sollen eine drohende oder bereits vorliegende Behinderung des Kindes zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennen und durch gezielte Förderung ausgleichen oder mildern.

Die Hilfe kann bis zum individuellen Schuleintritt in der Frühförderstelle vor Ort oder als mobile Hilfe zu Hause oder in der Kindertageseinrichtung erfolgen. 

Die Leistungen der Frühförderung sind unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.

Hier können Sie nach Einrichtungen in Ihrer Nähe suchen.


Antrag:

Antrag auf Sozialleistungen für ein Offenes Beratungsgespräch

Antrag auf Sozialleistungen für ein Offenes Beratungsgespräch | Online-Formularexterner Link

Erst- und Verlängerungsantrag Frühförderung

Antrag auf Gewährung von Frühförderung Online-Formularexterner Link

Die Einzelintegration ist ein Angebot in

- Kinderkrippen

- Kindergärten

- Kinderhorten

- Häusern für Kinder

Hierbei erhält ein Kind mit Behinderung zusätzliche heilpädagogische Unterstützung beim Besuch einer der oben genannten Kindertageseinrichtungen.

Dies soll dazu beitragen, dass ein behindertes oder von Behinderung bedrohtes Kind seine Persönlichkeit entfalten kann und es auf diese Weise größtmögliche Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhält. Die Förderung dieser Kinder soll möglichst wohnortnah erfolgen, um soziale Kontakte zu anderen Kindern vor Ort zu erhalten. Soziale Integrationsprozesse zwischen Kindern mit und ohne Behinderung sollen gefördert werden.

Die Leistungen der Einzelintegration sind unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.

Antrag:

Antrag auf Sozialleistungen für Einzelintegration

Können Kinder nicht ohne Begleitung die Kindertageseinrichtung besuchen, besteht die Möglichkeit, sich von einer Individualbegleitung unterstützen zu lassen. 

Die Leistungen für eine Individualbegleitung zum Besuch von Kindertageseinrichtungen sind in der Regel unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.

Antrag:

Antrag auf Individualbegleitung


Stellungnahme Individualbegleiter

Können Kinder und Jugendliche nicht ohne Begleitung die Schule besuchen, besteht die Möglichkeit, sich von einer Schulbegleitung unterstützen zu lassen. 

Die Leistungen für Schulbegleitungen sind unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.

Antrag:

Antrag auf Sozialleistungen


Stellungnahme Schulbegleiter

Zusatzblatt zum Antrag auf Sozialleistungen

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (drohenden) Behinderung können die Kosten für eine notwendige heilpädagogische Betreuung in einer Tagesstätte übernommen werden.

Die Tagesstätten arbeiten eng mit den Förderschulen und Schulvorbereitenden Einrichtungen zusammen und unterstützen die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in die soziale Umwelt, die Schulausbildung und bei der Freizeitgestaltung.

Die Leistungen für Heilpädagogische Tagesstätten sind unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes. Bei Teilnahme am Mittagessen in der Einrichtung kann jedoch ein Kostenbeitrag im Rahmen der häuslichen Ersparnisse gefordert werden.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.

Antrag:
Antrag auf Sozialleistungen

Zusatzblatt zum Antrag auf Sozialleistungen

Kinder mit einer (drohenden) Behinderung, die eine besondere Betreuung und Förderung benötigen, können in Internaten, heilpädagogischen Schülerwohnheimen und Wohnheimen für Kinder und Jugendliche untergebracht werden.

Hierfür muss eine besondere Begründung für die Notwendigkeit dieser Hilfe vorgelegt werden. Die Notwendigkeit kann beispielsweise gegeben sein, wenn die Schule vom Wohnort sehr weit entfernt liegt, sodass das Kind oder der Jugendliche nicht jeden Tag nach Hause fahren kann.

Es kann den Eltern ein Kostenbeitrag im Rahmen der häuslichen Ersparnisse entstehen.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.

Hier können Sie nach Einrichtungen in Ihrer Nähe suchen.

Antrag:
Antrag auf Sozialleistungen

Zusatzblatt zum Antrag auf Sozialleistungen




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Ansprechpartner:
Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-0
Fax: 0931 7959-3799