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Hilfsmittel und behindertengerechte Um- und Neubauten


Der Bezirk Unterfranken kann im Rahmen der Eingliederungshilfe Hilfsmittel für behinderte Menschen gewähren.


Hilfsmittel dienen dem Ausgleich einer bestehenden oder drohenden Behinderung, insbesondere kann darunter die Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln oder Pflegehilfsmitteln fallen.


Darüber hinaus kann der Bezirk Unterfranken für die Gewährung von Zuschüssen für behindertengerechte Umbauten an bestehenden Wohneinheiten bzw. bei Erwerb von behindertengerechten Wohnungen zuständig sein.

Zu den Hilfsmitteln gehört auch die Kraftfahrzeughilfe. Diese kann in angemessenem Umfang gewährt werden, wenn der behinderte Mensch wegen Art und Schwere seiner Behinderung, auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist. Der behinderte Mensch muss aus beruflichen oder vergleichbar wichtigen Gründen ständig auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sein und aufgrund seiner Behinderung öffentliche Verkehrsmittel mit oder ohne Begleitung, Taxis oder den Behindertenfahrdienst im Rahmen der Mobilitätshilfe nicht nutzen können.


Kraftfahrzeughilfen können entsprechend dem individuellen Bedarf als

  • Hilfe zur Beschaffung,
  • Hilfe zum behindertengerechten Umbau und
  • Hilfe für den Betrieb und die Instandhaltung eines Kraftfahrzeuges

in Betracht kommen.


Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig.


Bei weiteren Fragen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.


Antrag und Formulare:

Antrag auf Sozialleistungen

Zusatzblatt zum Antrag auf Sozialleistungen

Vermögenserklärung

Mietbescheinigung

Verdienstbescheinigung


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Ansprechpartner:
Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-0
Fax: 0931 7959-3799