Bitte stellen Sie Ihre Schriftgröße ein:              

Kontrastfunktion aktivieren:  

Persönliches Budget



Ein Persönliches Budget kann jeder Mensch mit Behinderung erhalten, der Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe hat.


Leistungen zur Teilhabe sollen den behinderten Menschen befähigen am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.

Hier kommen Leistungen aus verschiedenen Lebensbereichen in Betracht:

  • Wohnen
  • Arbeit / Beruf
  • Bildung
  • Mobilität / Freizeit
  • Kommunikation


Diese Leistungen können auf Antrag durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um dem Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein weitgehend selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Der Budgetnehmer erhält hierzu anstelle einer Sachleistung i. d. R. einen vereinbarten Geldbetrag (oder Gutscheine), mit dem er die für ihn notwendige Unterstützung selbst einkaufen und organisieren kann. Damit sollen die Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume des Menschen mit Behinderung im Alltagsleben sowie die sozialen Teilhabechancen erhöht werden.


Mit dem Persönlichen Budget sollen insgesamt Eigenverantwortung und Selbstbestimmung des Menschen mit Behinderung gestärkt, die Ressourcen im sozialen Umfeld der leistungsberechtigen Person aktiviert und so eine gleichberechtigte Teilhabe erreicht werden.


Das Persönliche Budget stellt keine eigenständige Sozialleistung dar, sondern ist nur eine andere Form der Leistungserbringung.
 

Budgetfähig sind Leistungen zur Teilhabe und die Leistungen der Rehabilitationsträger, die sich auf den alltäglichen und regelmäßig wiederkehrenden Bedarf beziehen und als Geldleistung oder als Gutscheine erbracht werden können.


Voraussetzung für die Bewilligung von Teilhabeleistungen in Form eines Persönlichen Budgets ist ein Antrag, in dem neben der Art der vorliegenden Behinderung oder Beeinträchtigung dargestellt werden soll, welche konkreten Unterstützungsleistungen benötigt werden. Hierbei ist auch anzugeben, inwieweit bei anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Kranken-/Pflegekasse, Inklusionsamt, Bundesagentur für Arbeit) Leistungen beantragt oder ggf. bereits gewährt werden.


Werden Leistungen von verschiedenen Trägern erbracht, kann es sinnvoll sein, dass diese Leistungen zusammengefasst und als sogenanntes Trägerübergreifendes Persönliches Budget in Form einer Gesamtleistung von einem beauftragten Träger zur Verfügung gestellt wird.


Zur Ermittlung der notwendigen und bedarfsgerechten Unterstützung für den behinderten Menschen werden ein Bedarfsfeststellungsverfahren durchgeführt und anschließend zwischen Budgetnehmer und Leistungsträger eine Zielvereinbarung abgeschlossen.


Werden im Rahmen eines Persönlichen Budgets Personen (Hilfskräfte / Assistenten) eingestellt und beschäftigt, so ist der Budgetnehmer selbst wie ein Arbeitgeber tätig und muss die bei ihm Beschäftigten ggf. bei der Sozialversicherung, beim Finanzamt oder bei der Minijob-Zentrale anmelden.


Bei weiteren Fragen zum Persönlichem Budget für Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.

Bei weiteren Fragen zum Persönlichem Budget für Menschen mit seelischen Behinderungen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.


Weitere Informationen:

Flyer Persönliches Budget

Das trägerübergreifende Persönliche Budget - Information des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialesexterner Link (externer Verweis)


Antrag und Formulare:

Antrag auf Sozialleistungen

Zusatzblatt zum Antrag auf Sozialleistungen

Vermögenserklärung

Mietbescheinigung



Zurück zu Eingliederungshilfe



 

drucken Drucken
Ansprechpartner:
Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-0
Fax: 0931 7959-3799