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Budget für Arbeit


Menschen mit Behinderung, die bisher im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) tätig sind oder bei denen eine solche Beschäftigung im Arbeitsbereich demnächst ansteht, können stattdessen auch bei einem Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes beschäftigt werden.


Hierzu ist ein Arbeitsvertrag abzuschließen, mit dem auch eine für die Tätigkeit tarifvertragliche oder ortsübliche Vergütung vereinbart wird. Eine Betreuung am Arbeitsplatz durch die WfbM erfolgt dann nicht mehr.


Der Arbeitgeber erhält vom Träger der Eingliederungshilfe für die verminderte Leistungsfähigkeit des Menschen mit Behinderung monatliche Zahlungen (= ein Budget) in Form eines Lohnkostenzuschusses. Ferner können als Bestandteil des Budgets für Arbeit Kosten für die Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen werden.

Bei weiteren Fragen zum Persönlichem Budget für Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.

Bei weiteren Fragen zum Persönlichem Budget für Menschen mit seelischen Behinderungen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.

Weitere Informationen:

Informationen für Arbeitnehmer

Informationen für Arbeitgeber

Budget für Arbeit in einfacher Sprache

Budget für Arbeit - Information des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Sozialesexterner Link (externer Verweis)

Budget für Arbeit - Information des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales in Leichter Spracheexterner Link (externer Verweis)



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Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-0
Fax: 0931 7959-3799