Psychosoziale Suchtberatung
In den Psychosozialen Suchtberatungsstellen werden Menschen ab 18 Jahren und deren Angehörige,
- die von substanzbezogenen Störungen betroffen oder bedroht sind,
- die von nicht substanzbezogenen Störungen betroffen oder bedroht sind und
- die aufgrund der genannten Problemkonstellationen in seelische Krisen bzw. Notsituationen geraten sind,
ambulant beraten und betreut.
Durch eine möglichst umfassende Beratung und Betreuung sollen sie eine Ausgliederung suchtkranker Menschen aus der Gesellschaft verhindern und die Wiedereingliederung unterstützen.
Die Psychosozialen Suchtberatungsstellen sind somit ein notwendiger Teil der Versorgung Suchtkranker und erbringen einen wichtigen Beitrag im Rahmen der
- Prävention nach geltenden sozialhilferechtlichen Bestimmungen
- Information und Aufklärung
- Sicherung des Überlebens und psychische Stabilisierung
- Verhinderung körperlicher Folgeschäden durch gesundheitsfördernde Maßnahmen
- Soziale Sicherung der Betroffenen durch Maßnahmen zum Erhalt der Wohnung, der Arbeit und sozialer Unterstützungsstrukturen
- Verhinderung bzw. Milderung sozialer Desintegration und Diskriminierung
- Förderung der Integration bzw. Reintegration in soziale und berufliche Zusammenhänge
- Vermittlung von Einsichten in Art und Ausmaß substanzbezogener Störungen und Risiken
- Förderung der Veränderungsbereitschaft
- Verlängerung von konsumfreien Phasen bzw. Reduzierung der Konsummengen
- Autonomen Lebensgestaltung in freier und persönlicher Entscheidung
- Erreichung einer besseren Lebensqualität
- Aufbau von Behandlungsmotivation
- Anstreben dauerhafter Abstinenz
- Stabilisierung der Inventionserfolge (Nachsorge)
Die ambulante und psychosoziale Beratung und Betreuung wird durch das in den Beratungsstellen eingesetzte Fachpersonal erbracht; es handelt sich hierbei in der Regel um Diplom-Psychologen/innen und Diplom-Sozialpädagogen/innen mit fachspezifischer Ausbildung.
Hier können Sie nach Diensten in Ihrer Nähe suchen.
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