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Vom Landrath zum Bezirkstag


Im Jahr 1828 wurde durch das Landrathsgesetz für jeden Regierungsbezirk in Bayern die Bildung eines Landraths angeordnet. Als Landrath wurde sowohl das gesamte Gremium als auch das einzelne Mitglied deselben bezeichnet. Die Landräthe bildeten die erste Grundlage für die Selbstverwaltung der Bezirke. Dabei diente die Bezirksvertretung in der linksrheinischen Pfalz als Vorbild, welche auch nach deren Rückfall an Bayern 1816 weiterhin Bestand hatte.

>> weiterlesen: Der Landrath: Mitglieder, Wahl und Zusammenkunft


Aufsatz von Katharina Bedner M.A.


Literatur:

Bedner, Katharina: Vom Landrath zum Bezirkstag. In: Unterfranken in Bayern 1814-2014. Historischer Atlas zum 200-jährigen Jubiläum. Hrsg. vom Bezirk Unterfranken. Bearb. von Markus Naser, Baunach 2014.

Huth, Armin: Mandat für Unterfranken. Zur geschichtlichen Entwicklung des Bezirkstages von 1829 bis heute. Herausgegeben vom Bezirk Unterfranken, Würzburg o.J.

Kolb, Peter: Es begann mit dem Landrat des Untermainkreises. Die Anfänge des Bezirks Unterfranken (1829 – 1851). Mainfränkische Studien, Bd. 73, Würzburg 2006.

Kolb, Peter: Der Bezirk Unterfranken 1852-1918. Mainfränkische Studien, Bd. 87, Baunach 2016.

 

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