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Vom Landrath zum Bezirkstag


Am 7. Dezember 1829 kam der erste unterfränkische Landrath im Gesandtenbau der Residenz in Würzburg zusammen. Seine Zielsetzung war es, den Problemen im Regierungsbezirk nachzugehen und diese zu lösen. Bereits in der damaligen Zeit diskutierte man etwa über eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung, was aber letzten Endes an den fehlenden finanziellen Mitteln scheiterte.

Hauptaufgabe des Landraths war die Ermittlung aller notwendigen Ausgaben, die Prüfung vorgelegter Rechnungen und die Feststellung bzw. Verteilung der Kreisumlagen.

1852 wurde mit einem Gesetz insbesondere die Zusammensetzung der Landräthe neu geregelt und die Rechtsgrundlage für die Kreisvertretungen gebildet. Die wesentliche Neuerung in der Zusammensetzung des Landraths war, dass die Mehrzahl der Landräthe nun von den Distriksgemeinden entsandt wurde. Die Universität Würzburg, die Pfarrer, die Großgrundbesitzer und die Städte Würzburg, Aschaffenburg und Schweinfurt schickten weiterhin ihre Vertreter in das Gremium. Die Klasse der Standesherren und erblichen Reichsräte sowie die Klasse der Landeigentümer waren jedoch nicht mehr vertreten. Diese Gesetzeserneuerung bildete die Rechtsgrundlage für die Kreisvertretungen bis zum Ende des Ersten Weltkrieges.

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aus: Bedner, Katharina: Vom Landrath zum Bezirkstag. In: Unterfranken in Bayern 1814-2014. Historischer Atlas zum 200-jährigen Jubiläum. Hrsg. vom Bezirk Unterfranken. Bearb. von Markus Naser, Baunach 2014.

 

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