Förderprogramme
Im Bereich der Kulturarbeit und Heimatpflege gibt es Förderprogramme beziehungsweise Förderrichtlinien in nachfolgenden Bereichen:
- Denkmalpflege
- Nichtstaatliche Museen und Sammlungen
- Kleinkunst
- Förderpreis zur Erhaltung historischer Bausubstanz
- Technische Ausstattung von privaten Theatern und Freilichttheatern
- Trachten und historische Uniformen
- Druckkostenzuschuss
Ausführliche Informationen und Unterlagen
In unserem Download-Bereich finden Sie alle notwendigen Informationen und Dokumente für die Förderangelegenheiten beziehungsweise Zuwendungsverfahren.
Über die Unterfränkische Kulturstiftung
Die Unterfränkische Kulturstiftung wurde im Jahr 1998 gegründet.
Der Stiftungszweck ist in der Stiftungs-Satzung festgelegt und umfasst insbesondere - jeweils auf Bezirksebene - die Förderung
- der Kulturarbeit und Heimatpflege
- der Bildung
- der Partnerschaftsangelegenheiten
- des Sports
- der Jugendhilfe sowie
- des kulturellen Wohls der Bürger des Bezirk Unterfranken.
Das Grundstockvermögen beläuft sich derzeit auf insgesamt 208 Mio. Euro.
Erklärtes Ziel ist es, die Einnahmen der Stiftung nicht zu einer Ausweitung der freiwilligen Leistungen, sondern zur Entlastung des Kameralhaushalts zu nutzen und damit die Umlagezahler zu entlasten.
Einen Überblick über das Haushaltsvolumen bzw. die Zusammensetzung der Einnahmen und Ausgaben der Unterfränkischen Kulturstiftung erhalten Sie unter der Rubrik "Wir über uns/Die Finanzen".
Durch eine so genannte Zu-Stiftung können auch Sie die Arbeit dieser wichtigen Einrichtung fördern. Mit einer Zu-Stiftung erhöhen Sie das Grundstockvermögen der Unterfränkischen Kulturstiftung. Weil ein höheres Stiftungsvermögen auch höhere Erträge bedeutet, tragen Sie auf diese Weise dazu bei, dass der Stiftungszweck auch langfristig erfüllt werden kann.
Zu-Stiftungen sind ebenso wie Spenden grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Gerne erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung zur Vorlage in Ihrem Finanzamt.
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