Der Personalausschuss ist ein vom Bezirkstag bestellter Ausschuss.
Dieser Ausschuss ist insbesondere zuständig:
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die dem Bezirkstag zugewiesenen oder vorbehaltenen Personalangelegenheiten vorzuberaten,
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den Stellenplan (zusammen mit dem Bezirksausschuss) vorzuberaten,
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in sämtlichen personellen Angelegenheiten des Bezirkspersonals zu entscheiden, soweit diese nicht dem Bezirkstag oder dem Bezirkstagspräsidenten/der Bezirkstagspräsidentin vorbehalten sind.
Der Ausschuss ist wie folgt besetzt: