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Vom Landrath zum Bezirkstag


Der Bayerische Landtag beschloss im Juli 1953, eine neue Bezirksordnung für den Freistaat Bayern zu schaffen und bereits im Jahr 1954 traten die ersten neugewählten Bezirkstage zusammen.

Der Bezirkstagspräsident hatte zwar den Vorsitz im Bezirkstag und in seinen Ausschüssen, Repräsentant nach außen hin und auch Dienstvorgesetzter der Bezirksbediensteten war in dieser Zeit jedoch der Regierungspräsident.

Mit der Bezirksreform vom Jahr 1978 wurden die Bezirke als dritte kommunale Ebene in Bayern selbständig. Seither vertritt der Bezirkstagspräsident den Bezirk nach außen hin, er steht dem Bezirkstag vor und ist Dienstvorgesetzter der Bezirksbeschäftigten. Die heutigen Bezirkstage werden alle fünf Jahre, gemeinsam mit dem Landtag, nach demokratischem Wahlrecht gewählt. Die Zahl der Bezirkstagsmitglieder deckt sich mit der Anzahl der Abgeordneten, die einen Regierungsbezirk im Landtag vertreten.

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aus: Bedner, Katharina: Vom Landrath zum Bezirkstag. In: Unterfranken in Bayern 1814-2014. Historischer Atlas zum 200-jährigen Jubiläum. Hrsg. vom Bezirk Unterfranken. Bearb. von Markus Naser, Baunach 2014.

 

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