Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Bezirk Unterfranken ist bemüht, seine Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts des Bezirk Unterfranken.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 20.10.2021 erstellt und zuletzt am 18.07.2025 überprüft. Es erfolgte ein Nachweis der Barrierefreiheit als BITV-Selbstbewertung unter Einbezug der WCAG-Prüfsoftware Eye Able Audit
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Wie barrierefrei ist das Angebot?
Diese Website ist überwiegend mit den Vorgaben der BayDiV in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Eine Webseite gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Eine Webseite gilt als WCAG-konform, wenn sie alle Erfolgskriterien von Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt.
Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?
- PDF-Dateien
- Tabellen
- Alternativtexte für Bildbeschreibungen sind nicht immer aussagekräftig
Diese Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.
Da es Aufgabe des Bezirks und im öffentlichen Interesse ist, möglichst alle relevanten Informationen für die Nutzer unserer Digitalangebote zur Verfügung zu stellen, sind auch externe Applikationen auf www.bezirk-unterfranken.de eingebunden, von denen wir nicht gewährleisten können, dass alle Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt werden. Auch hier ist der Bezirk um eine bessere Zugänglichkeit bemüht. Hier wird vorübergehend die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.
Unterstützungen zur Barrierefreiheit
Für eine möglichst barrierearme Verwendung der Webseite bieten wir Ihnen aktuell folgende Unterstützungen: Es wird ein Drittanbieter-Tool von Eye-Able® eingesetzt, das für die Barrierefreiheit unterstützend eingesetzt werden kann.
Funktionsumfang:
- Schriftgröße: Vergrößert die Webseite mit einer adaptiven Mischung aus Zoom, Schriftgröße und Zeilenabstand
- Kontrastmodus: Anpassung der Schrift- und Hintergrundfarben für einen optimalen Kontrast
- Vorlesen der Webseite: der Screenreader liest die Webseite oder einzelne Inhalte vor. Die Bedienung erfolgt über die Maus oder die Tastatur.
- Navigation via Tastatur: Navigiere durch die Inhalte der Webseite nur mit der Tastatur.
- Mauszeiger vergrößern: Ein größerer Mauszeiger wird beim Navigieren auf der Webseite angezeigt.
Eine Übersicht der weiteren Funktionen ist über folgenden Link erreichbar: https://eye-able.com/funktionen/
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen schwere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website https://www.bezirk-unterfranken.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Formular: Kontakt Barrierefreiheit. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-0
E-Mail: bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle zu wenden:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html


