Ambulantes Wohnen für Menschen mit Behinderung
Das Ambulant Betreute Wohnen ist eine Soziale Hilfe Manche Menschen mit Behinderung leben in einer eigenen Wohnung. Sie leben allein oder mit ihrem Partner oder in einer WG. WG ist die Abkürzung für Wohn·gemeinschaft.
In einer WG leben |
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Oft sind die Menschen in einer WG befreundet und nicht verwandt.
Jeder hat ein Zimmer in der Wohnung,
Küche und Bad benutzen alle zusammen.
Was heißt ambulant?Menschen mit Behinderung, die in einer eigenen Wohnung leben, können Hilfe beantragen. Ein Betreuer kommt zu Ihnen nach Hause und hilft Ihnen. Der Betreuer geht mit Ihnen zum Einkaufen oder zum Amt. Oder plant mit Ihnen Termine. Oder hilft Ihnen im Haus·halt. |
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Hilfe beantragenSie wollen das Ambulant Betreute Wohnen nutzen, können es aber nicht selbst bezahlen? Dann bezahlt der Bezirk Unterfranken vielleicht dafür. Das Ambulant Betreute Wohnen müssen Sie beantragen. Dafür gibt es ein Formular. |
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Hier können Sie das Formular runter·laden: Der Bezirk Unterfranken schickt Ihnen das Formular auch zu. Fragen Sie den Bezirk Unterfranken danach. Sie verstehen das Formular nicht? Dann bitten Sie jemanden um Hilfe beim Ausfüllen. |
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Haben Sie einen Antrag auf Ambulant Betreutes Wohnen gestellt? Dann meldet sich ein Mitarbeiter vom Bezirk Unterfranken. Gemeinsam besprechen sie Ihren Hilfe·bedarf.
Danach prüft der Bezirk Unterfranken den Antrag |
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Übersetzung: Bezirk Unterfranken
Prüfung: Büro für Leichte Sprache Würzburg, www.leichte-sprache-wuerzburg.de und Prüfgruppen der Mainfränkischen Werkstätten.
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Logo für einfaches Lesen: © Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe. Weitere Informationen unter www.leicht-lesbar.eu
