2. Tagesstätten für psychisch kranke
Regelungen 16.03.2020 – 19.04.2020
Die Leistungen werden weiterhin durch den Bezirk Unterfranken anwesenheitstäglich finanziert. Als durchschnittliche Anwesenheit werden pro Leistungsberechtigten 3 Tage die Woche angesetzt und vergütet.
Regelungen ab 20.04.2020
Sofern die Tagesstätte geschlossen ist, werden 60 % der bisherigen Geldleistungen gezahlt.
Sofern im Einzelfall nachgewiesen wird, dass das Personal für Leistungsbereiche der Eingliederungshilfe eingesetzt wird, wird ein höherer Betrag geleistet. Öffentliche und private (Versicherungen) Ersatz-, Entschädigungs- oder Ausfallleistungen, insbesondere Kurzarbeitergeld bei (Teil-) Freistellung, Leistungen nach dem IfSG etc. sind in diesem Fall in Anspruch zu nehmen und werden angerechnet.