7. 5-Tages Internate
Regelungen 16.03.2020 – 19.04.2020
Die Leistungen werden weiterhin durch den Bezirk Unterfranken sichergestellt. Abzüglich der durchschnittlichen Ausfallzeiten werden pro leistungsberechtigtem Kind 5 Tage die Woche angesetzt und vergütet.
Während der Osterferien werden nur tatsächliche Anwesenheitstage finanziert.
Regelungen ab 20.04.2020
Es werden 60 % gezahlt, wenn die Einrichtung geschlossen ist. Sofern das Personal in anderen Einrichtungen oder zur Notfallbetreuung eingesetzt wird, kann der Betrag entsprechend erhöht werden. Öffentliche und private (Versicherungen) Ersatz-, Entschädigungs- oder Ausfallleistungen, insbesondere Kurzarbeitergeld bei (Teil-) Freistellung, Leistungen nach dem IfSG etc. sind in Anspruch zu nehmen und werden angerechnet.