11. Schul/Individualbegleitungen
Regelungen 16.03.2020 – 19.04.2020
Die Leistungserbringer werden – ausgenommen der Ferienzeiten - so gestellt, als ob sie ihre Leistung regulär an den Kindern erbringen würden. Im Kindergarten werden während der Ferienzeit tatsächliche Anwesenheitstage finanziert.
Regelungen ab 20.04.2020
Es werden 60 % der bisherigen Geldleistungen bezahlt.
Sofern im Einzelfall nachgewiesen wird, dass das Personal für Leistungsbereiche der Eingliederungshilfe eingesetzt wird, wird ein entsprechend höherer Betrag geleistet. Öffentliche und private (Versicherungen) Ersatz-, Entschädigungs- oder Ausfallleistungen, insbesondere Kurzarbeitergeld bei (Teil-) Freistellung, Leistungen nach dem IfSG etc. sind in diesem Fall in Anspruch zu nehmen und werden angerechnet.