13. Ambulant Betreutes Wohnen/ambulante Wohngemeinschaften (für seelisch kranke und suchtkranke Menschen)
Regelungen 16.03.2020 – 19.04.2020
Im ambulant betreuten Wohnen / ambulanten Wohngemeinschaften für seelisch kranke und suchtkranke Menschen müssen die Leistungen weiterlaufen. Die bewilligten Leistungen werden gemäß der Richtlinie zur Errichtung und Finanzierung von Ambulant Betreutem Wohnen für Menschen mit seelischer Behinderung weitergezahlt. Die Leistungserbringer sind aufgefordert, die Betreuung ggf. in einer auf die Situation angepassten Form weiter sicherzustellen.
Regelungen ab 20.04.2020
Die Leistungen müssen weiter erbracht werden. Die bewilligten Leistungen werden gemäß der Richtlinie zur Errichtung und Finanzierung von Ambulant Betreutem Wohnen für Menschen mit seelischer Behinderung weitergezahlt. Der Träger ist verpflichtet, die Betreuung ggf. in einer auf die Situation angepassten Form, z.B. telefonisch oder über soziale Medien, weiter sicherzustellen.
Ansprechpartner:
Zimmernummer: O 60