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13. Ambulant Betreutes Wohnen/ambulante Wohngemeinschaften (für seelisch kranke und suchtkranke Menschen)

Regelungen 16.03.2020 – 19.04.2020

Im ambulant betreuten Wohnen / ambulanten Wohngemeinschaften für seelisch kranke und suchtkranke Menschen müssen die Leistungen weiterlaufen. Die bewilligten Leistungen werden gemäß der Richtlinie zur Errichtung und Finanzierung von Ambulant Betreutem Wohnen für Menschen mit seelischer Behinderung weitergezahlt. Die Leistungserbringer sind aufgefordert, die Betreuung ggf. in einer auf die Situation angepassten Form weiter sicherzustellen.

Regelungen ab 20.04.2020

Die Leistungen müssen weiter erbracht werden. Die bewilligten Leistungen werden gemäß der Richtlinie zur Errichtung und Finanzierung von Ambulant Betreutem Wohnen für Menschen mit seelischer Behinderung weitergezahlt. Der Träger ist verpflichtet, die Betreuung ggf. in einer auf die Situation angepassten Form, z.B. telefonisch oder über soziale Medien, weiter sicherzustellen.

Öffentliche und private (Versicherungen) Ersatz-, Entschädigungs- oder Ausfallleistungen, insbesondere Kurzarbeitergeld bei (Teil-) Freistellung, Leistungen nach dem IfSG etc. sind in Anspruch zu nehmen und werden angerechnet.

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Ansprechpartner:
Florian Hiller
Stv. Pressesprecher
Tel: 0931 7959-1618
Fax: 0931 7959-2618

Zimmernummer: O 60