16. Persönliches Budget
Regelungen 16.03.2020 – 19.04.2020
Das im Februar 2020 vom Budgetnehmer in Anspruch genommene Budget (maximal das bewilligte Budget) kann in gleicher Höhe pauschal auch in den Monaten März und April 2020 (bis 19.04.2020) vom Budgetnehmer ausgezahlt werden. Dabei kann der Budgetnehmer das Budget für Leistungen einsetzen, die aus seiner Sicht für eine Sicherstellung seiner Betreuung sinnvoll sind. Hierunter fällt u.a. die Übernahme von stellvertretenden Tätigkeiten, der flexible Einsatz von Qualifikationen, die telefonische oder digitale Betreuung.
Regelungen ab 20.04.2020
Das Persönliche Budget wird in bisheriger Höhe an den Budgetnehmer weitergezahlt.